Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Ihren Urkunden aus Papua-Neuguinea an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Papua-Neuguinea nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Papua-Neuguinea ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Papua-Neuguinevon der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Papua-Neuguinea zur Verwendung in Deutschland
Deutschland hat ebenso keine Vertretungen in Papua-Neuguinea. Zuständig hierfür ist die Deutsche Botschaft in Yarralumla (Australien).
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Papua-Neuguinea
Papua-Neuguinea unterhält keine diplomatische Vertretung in Deutschland.
Für alle diplomatischen Angelegenheiten ist die Botschaft in Brüssel zuständig.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.