Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Ihren Urkunden aus Nauru an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Nauru nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Nauru ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Nauru von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Nauru zur Verwendung in Deutschland
Deutschland unterhält keine Botschaft auf Nauru.
Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/ Australien.
Zuständig für die Erteilung von Pässen und Visa und sonstige konsularische Angelegenheiten für Personen mit Aufenthalt auf Nauru, ist das deutsche Generalkonsulat in Sydney.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Nauru
Nauru unterhält auch keine Auslandsvertretung in Deutschland.
Auskünfte erteilt das nauruische Generalkonsulat in Brisbane/Australien.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.