
Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Ungarn an.
Ungarn ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 5. Oktober 1961 im Jahr 1973 beigetreten. Dokumente aus Ungarn können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Für die Erteilung der Apostille sind folgende Institutionen zuständig:
- Ministerium der Justiz für juristische Dokumente (z.B. Heirats- und Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden)
- Ungarische Notarkammer für notarielle Personenstandsurkunden, notarielle Kopien, Übersetzungen.
- Auswärtiges Amt für alle anderen Unterlagen

Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Grundbuchauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Führungszeugnis
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)