Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Tonga an.
Tonga ist als Überseegebiet des Vereinigten Königreichs dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1965 beigetreten. Am 4. Juni 1970 trat das Dokument für das Königreich Tonga als unabhängiger Staat in Kraft.
Zuständig für die Apostille in Tonga ist das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Einwanderung und Staatsbürgerschaft.
Das Recht, Dokumente mit einer Apostille zu beglaubigen, wird auch an eine Reihe von diplomatischen Vertretungen delegiert:
- an das Hohe Kommissariat von Tonga in Großbritannien
- an die US-Botschaft und die ständige Mission von Tonga bei den Vereinten Nationen
- an die tonganische Botschaft in China
- an das Hohe Kommissariat von Tonga in Neuseeland
- Generalkonsulat von Tonga in den Vereinigten Staaten (San Francisco)
- Tonga-Konsulat in den Vereinigten Staaten (Honolulu)
- Generalkonsulat von Tonga in Australien
Die Legalisierung von Dokumenten in Tonga umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit durch einen speziell autorisierten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein spezieller Stempel (eine Apostille) auf dem Dokument (oder auf seiner beglaubigten Kopie) angebracht. In der Regel wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt gestellt und das Dokument wird zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Tonga folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.