Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von Guam an.
Als Außengebiet der Vereinigten Staaten ist Guam dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1981 beigetreten. Dokumente von Guam können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind auf Guam die folgenden Institutionen:
- Behörde für Authentifizierung (United States Department of State)
- Sekretär und stellvertretender Sekretär des Bezirksgerichts (District Court of Guam)
- Verwaltungsabteilung der guamischen Regierung
Die Dokumente, die von den Behörden in Guam in englischer Sprache ausgestellt wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Guam umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments durch einen autorisierten Beamten der Verwaltungsabteilung. Nach diesem Verfahren wird eine spezielle Bescheinigung ausgestellt oder ein Stempel (Apostille) auf das Dokument gedrückt.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können auf Guam folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.