Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Iran mit Übersetzung ins Deutsche und Legalisation als PDF-Datei per E-Mail.
Die Islamische Republik Iran ist ein Staat in Vorderasien. Die Staatsform ist islamische Republik, das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Die Staatsreligion ist der Islam. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Rial verwendet. Im Iran wird überwiegend Persisch gesprochen. Der Iran gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der Organisation ölexportierender Ländern und anderer internationalen Organisationen.
Nach dem BIP-Niveau gehört der Iran zu den 20 erfolgreichsten Ländern der Welt. Erdölgewinnung und Erdölexport erbringen 45% des Staatsbudgets. Dienstleistungen erbringen mehr als 60% des BIP. Der Iran belegt den 2 Platz nach der Erdölgewinnung weltweit. Die wirtschaftliche Situation verschlechtert sich aktuell etwas aufgrund der Sanktionen westlicher Staaten.
Der Iran hat ein gemischtes Rechtssystem.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Handelsgesetzbuch, Gesetz über Export und Import und anderen Rechtsakten reguliert.
Die Verwaltungszentrale für kommerzielle Angelegenheiten ist für die Eintragung ins Handelsregitser zuständig.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
- Gründungsurkunden
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus dem Iran | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus dem Iran mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Rechtsformen der Unternehmen im Iran
- Sherkat Sahami – Aktiengesellschaft
- Sherkat ba Masouliyat Mahdoud – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Sherkat Tazamoni – Generelle Personengesellschaft
- Sherkat Mokhtalet Gheyr Sahami – Begrenzter Personengesellschaft
- Sherkat Mokhtalet Sahami – Gemischtes Unternehmen
- Sherkat Nesbi – Offene Handelsgesellschaft
- Sherkat Ta’avoni Towlid va Masraf – Kommanditgesellschaft
Im Iran dürfen ausländische Zweigniederlassungen arbeiten.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus dem Iran
Der Iran ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle iranischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Iran | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Iran | ab 47,06 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Iran mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |