Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Mexiko mit der Apostille und Übersetzung ins Deutsche.
Die Vereinigten Mexikanischen Staaten sind eine Bundesrepublik in Nordamerika, die an die Vereinigten Staaten von Amerika, an Guatemala und an Belize grenzt.
Die Volkswirtschaft von Mexiko entwickelt sich schnell und ist die Nummer 2 in Lateinamerika. Mexiko ist sehr lukrativ für ausländische Investoren. Die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren sind Landwirtschaft, Dienstleistungen und Industrie. Der wichtigste Handelspartner sind die USA.
Mexiko ist kein Offshore-Gebiet. In Mexiko sind rund 20 000 ausländischen Unternehmen registriert.
In Mexiko gibt es kein einheitliches Handelsregister. Jeder Staat führt sein eigenes Handelsregister. Die Registrierung erfolgt durch einen Notar. Ausländische Unternehmen müssen eine Erlaubnis beim Auswärtigen Amt von Mexiko einholen.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Registrierungsnummer
- Registrierdatum
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Steueridentifikationsnummer
- Adresse
- Art der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Angaben über Tochtergesellschaften
- Andere Dokumente
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Mexiko | ab 238,00 € | ab 200,00 € |
Preis für einen Auszug aus Mexiko mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge werden benötigt:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner im Ausland zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Gründung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Suchkriterien:
- Unternehmensname
- Adresse mit Angaben in welchem Bundesstaat die Firma registriert wurde
In Mexiko gibt es kein einheitliches Handelsregister. Separate Unternehmensregister werden in allen 32 Bundesbehörden geführt (31 Bundesländer und ein Bundesbezirk). Die Eintragung der Gesellschaft erfolgt in der Regel durch einen Notar. Ausländische Aktionäre müssen die Genehmigung des mexikanischen Außenministeriums einholen.
Ohne Informationen darüber, in welcher bundesstaatlichen Körperschaft das Unternehmen eingetragen war, ist es ohne ein einziges Handelsregister schwierig, Informationen darüber zu erhalten.
Folgende Unternehmen können in Mexiko registriert werden
Sole Proprietorship – Einzelunternehmer
Sociedad Anonima – Aktiengesellschaft
Sociedad Anonima de Capital Variable – Aktiengesellschaft mit variablem Kapital
Sociedad de Responsabilidad Limitada – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sociedades cooperatives - Genossenschaft
Joint Ventures
Apostille aus Mexiko
Wenn Sie mexikanische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Mexiko ist seit 1996 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Mexiko für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Mexiko | ab 238,00 € | ab 200,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Mexiko | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Mexiko mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |