Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Kroatien an.
Urkunden aus Kroatien werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Kroatien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1993 beigetreten. Dokumente aus Kroatien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Für die Erteilung von Apostille sind Ministerium für Justiz und lokale Gerichte zuständig.
Die Dokumente, die von den offiziellen Behörden der Republik Kroatien und des ehemaligen Jugoslawien ausgestellt und in kroatischer Sprache verfasst oder von einem Gerichtsdolmetscher übersetzt wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Kroatien umfasst die Überprüfung des Ursprungs des Dokuments und die Bestätigung, dass die Unterschrift, das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument von autorisierten Beamten angebracht wurden. Nach diesem Verfahren wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Handelsregisterauszüge
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
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