Die Bescheinigung des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission tritt im November 2019 in Kraft.
Die Nomenklatur ist der Gegenstand des technische Regelwerk für TR ZU 029/2012 "Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln".
Die Liste klassifiziert Lebensmittelzusatzstoffe nach Typ, Name und HS-Code.
Für Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärker und technologischen Hilfsmitteln ist eine Konformitätserklärung erforderlich sowie für neue Produkte ist eine staatliche Zulassungsbescheinigung.
Die Liste enthält 60 Lebensmittelzusatzstoffe. Es gibt:
- Verdickungsmittel und gelbildende Zusätze
- Entschäumer
- Süßstoffe
- Konservierungsmittel
- Farbstoffe
- Geschmacks- und Aromaverstärker
- Aromen
- Essentielle Öle
- Enzyme
- Gelatine usw.