Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von Wallis und Futuna an.
Als französisches Überseegebiet (seit 2003) ist Wallis und Futuna dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1965 beigetreten. Dokumente von Wallis und Futuna können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Wallis und Futuna haben kein eigenes Berufungsgericht. Zuständig für die Apostille ist das Berufungsgericht von Neukaledonien.
Die Legalisierung von Dokumenten in Wallis und Futuna erfordert die Überprüfung der Echtheit des Dokuments durch einen befugten Justizbeamten. Nach diesem Verfahren wird auf einem Dokument (oder auf einem separaten Blatt, das bei ihm eingereicht wird) ein besonderer Stempel - eine Apostille - angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können auf Wallis und Futuna folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge von Wallis und Futuna einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.