Konsularische Legalisation von Urkunden aus Libyen zur Verwendung in Deutschland
Libysche öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll.- Urkunden der Standesämter (Geburts- und Sterbeurkunden des central civil registry): Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des libyschen Außenministeriums
- Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse, Heiratsurkunden 1. Vorbeglaubigung durch das zuständige Gericht 2. Vorbeglaubigung durch das libysche Justizministerium 3. Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des libyschen Außenministeriums