Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Myanmar mit Übersetzung und Legalisation als PDF-Datei an.
Die Republik der Union Myanmar ist ein Staat in Südostasien. Die Staatsform ist eine föderative parlamentarische Republik, das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Kyat verwendet. In Myanmar wird Birmanisch gesprochen. Myanmar gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, ASEAN und anderer internationalen Organisationen.
Die Grundlage der Wirtschaft bildet Landwirtschaft (70% der Beschäftigten, 40% des BIP). Momentan wird Myanmar als Investitionsstandort gefördert. Investitionen betragen ca. 74596 Mio. U.S.-Dollar. Die Wirtschaft wurde durch U.S.-Sanktionen stark geschädigt. Die Haupthandelspartner sind China, Singapur und Thailand.
Die Gesamtzahl der in Myanmar registrierten Unternehmen ist 59676. Davon sind 5863 ausländische Firmen und 69 sind gemeinsame Unternehmen.
Myanmar hat ein gemischtes Rechtssystem, welches englische, muslimische, buddhistische und ungeschriebene Rechtselemente kombiniert.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 1914 und anderen Rechtsakten reguliert.
Das Directorate of Investment and Company Administration (DICA) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig, die Myanmar Investment Kommission (MIC) ist für die Investitionen zuständig. 2014 wurden regionale Abteilungen der DICA gegründet.
Teilweise sind die Eintragungsdienste online verfügbar.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Myanmar | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Myanmar mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich
- Vollständiger Name
Die Hauptinformationserklärung des Unternehmensregisters von Myanmar ist das Unternehmensinformationsprofil (Company Information).
Folgende Unternehmen können in Myanmar registriert werden
- Privates malaysisches Unternehmen
- Öffentliches malaysisches Unternehmen
- Ausländisches Unternehmen
- Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens/li>
- Joint venture
- Verein/Non-Profit-Organisation
Einzelunternehmer und Personengesellschaften in Myanmar arbeiten, ohne das vollständige Verfahren der Registrierung und Eintragung in das Handelsregister durchlaufen zu haben.
Die Direktion für Investment und Unternehmensverwaltung (Directorate of Investment and Company Administration (DICA)) ist für die Registrierung von Unternehmen und die Führung des Handelsregisters in Myanmar verantwortlich.
Die Direktion für Investitionen und Verwaltung von Unternehmen wurde am 13. Oktober 1993 als Einrichtung unter der Kontrolle des Ministeriums für nationale Planung und wirtschaftliche Entwicklung gegründet. Neben Funktionen in den Bereichen Anreize für Investitionen, Führung des Handelsregisters und Regulierung der Tätigkeiten von Unternehmen fungiert es als Sekretariat der Myanmar Investment Commission (Myanmar Investment Commission (MIC)).
Seit 2014 baut die Direktion ein Netzwerk regionaler Niederlassungen auf.
Im Jahr 2016 startete DICA das Internetportal, auf dem eine Reihe von Diensten im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Handelsunternehmen online verfügbar sind.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Myanmar
Myanmar ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle myanmesischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Myanmar | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Myanmar | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Myanmar mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |