Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Malta mit Übersetzung und Apostille.
Das Handelsregister in Malta - Registry of Companies - enthält allgemeine Informationen zu Unternehmen in Malta. Das Register wird seit 1997 von der Aufsichtsbehörde für den Finanzdienstleistungssektor - Maltese Financial Services Authority (MFSA) - in elektronischer Form geführt. Der Zugang zum Register ist über die Webseite des MFSA möglich.
Malta galt lange Zeit als Offshore Gebiet. Jetzt ist es unmöglich, eine Offshore Firma in Malta zu gründen. Die Informationen über registrierte Unternehmen sind transparent und öffentlich. Malta tauscht Steuerinformationen mit mehr als 60 Ländern aus.
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Malta zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Geschäftsadresse
- Registrierungsdatum
- Stammkapital
- Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer
- Status
- Geschäftsfeld
- Liste der eingereichten Dokumente
- Weitere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die folgenden Unterlagen werden ebenfalls vom Handelsregister von Malta geführt:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Gründungsurkunde
- Gesellschaftsvertrag
- Liste der Geschäftsführer
- Liste der Gesellschafter und ihrer Anteile
- Vereinfachter Jahresabschluss
- Jahresabschluss
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Malta | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Malta mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Rechtsformen in Malta:
Public limited liability company – Aktiengesellschaft
Private limited company – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Partnership – OHG
Trust – Treuhand
Apostille aus Malta
Wenn Sie maltesische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Malta ist seit 1968 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Malta für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Die Beglaubigung von Urkunden mit Apostille in Malta dauert in der Regel zwei Wochen.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)