Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Burundi mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail an..
Burundi ist ein Binnenstaat in Ostafrika. Die Staatsform ist eine präsidentielle Republik, mit dem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Burundi-Franc verwendet. In Burundi wird überwiegend Französisch und Kirundi gesprochen. Burundi gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der Asiatischen Entwicklungsbank, der AKT-Gruppe und anderer internationaler Organisationen.
Burundi verfügt über reiche Vorkommen an Bodenschätzen, jedoch gehört es aufgrund der kolonialen Vergangenheit und innerstaatlichen Konflikte zu den ärmsten Ländern der Welt. Einer der führenden Wirtschaftszweige ist der Dienstleistungsbereich (47% des BIP). Die Landwirtschaft bildet die wirtschaftliche Grundlage des Landes (35% des BIP, 93,6% der beschäftigten Bevölkerung). In letzter Zeit hat sich die politische Situation in Burundi stabilisiert und internationale Organisationen ergreifen Maßnahmen, um das Investitionspotential des Landes zu stärken. Heutzutage sind in Burundi ca. 5.000 Unternehmen registriert.
Burundi hat ein gemischtes Rechtssystem.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetzbuch über öffentliche und private Unternehmen von 2011, dem Steuergesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch (Redaktionen 2010 und 2015), dem Investitionsgesetz von 2008 und anderen Rechtsakten reguliert.
Die Investitionsagentur (l’Agence de Promotion des Investissements) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Die Investitionsagentur wurde 2009 gegründet und hat im März 2010 den Betrieb aufgenommen.
Für die Führung des Handelsregisters ist das Handelsgericht (Tribunal de Commerce) zuständig.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Burundi | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Burundi mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Burundi zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Angaben möglich:
- Vollständiger Name
Zuerst muss eine Voranfrage bezüglich der erwünschten Information geschickt werden.
Rechtsformen der Unternehmen in Burundi:
- Société unipersonnelle – Einpersonenunternehmen mit beschränkter Haftung
- Société de personnes a responsabilité limitée – Kapitalgesellschaft
- Société anonyme – Aktiengesellschaft
- Société cooperative – Genossenschaft
Außerdem dürfen ausländische Zweigniederlassungen in Burundi arbeiten.
Die Registrierung von Unternehmen in Burundi erfolgt über den Single Window Service zur Unternehmensausbildung, der eine strukturelle Einheit der Investitionsförderungsagentur (l’Agence de Promotion des Investissements) ist, die mit dem Dekret Nr. 100/177 vom 19. Oktober 2009 geschaffen wurde und im März 2010 ihren Betrieb aufnahm.
Das Tribunal de Commerce, das seine Vertreter entsendet, um mit dem Single Window Service zusammenzuarbeiten, ist für die Führung des Handelsregisters in Burundi wie in mehreren anderen afrikanischen Ländern verantwortlich.
Apostille aus Burundi
Wenn Sie burundische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Burundi ist seit 1980 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Burundi für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Burundi | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Burundi | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Burundi mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |