Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Suriname mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Die Republik Suriname ist ein kleiner Staat an der Nordostküste Südamerikas. Das Regierungssystem ist eine repräsentative Demokratie mit parlamentsgebundener Exekutivgewalt. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Suriname-Dollar verwendet. Die Amtssprache ist Niederländisch. Suriname gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds, der WTO, der Organisation Amerikanischer Staaten und anderer internationaler Organisationen.
Der führende Wirtschaftszweig ist der Dienstleistungsbereich (ca. 65% des BIP, 78% der Beschäftigten). Ungefähr 85% des Exports und 25% des Budgeteinkommens bildet der Handel mit Rohstoffen (Erdöl, Gold, Beauxit, Aluminium). Nach Angaben der Handelskammer sind in Suriname ca. 15.000 Unternehmen registriert.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 1936, dem Gesetz über Handelsmarken von 1931 und anderen Rechtsakten reguliert.
Suriname gehört zur romanisch-germanischen Rechtsfamilie und basiert auf niederländischem Recht.
Die Handelskammer ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig.
Die Handelskammer wurde 1910 gegründet. Das Handelsregister wurde 1936 gegründet.
Außerdem vertritt die Handelskammer die Interessen der Privatunternehmen in staatliche Organen.
Das Handelsregister wird auch in digitaler Version geführt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Registrierungsnummer
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Registrierdatum
- Registrierende Behörde
- Andere Daten
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Suriname | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für einen Auszug aus Suriname mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Folgende Unternehmen können in Suriname registriert werden
- Vereniging - Assoziatio̱n
- Commanditaire vennootschap – Kommanditgesellschaft (KG)
- Coöperatieve vereniging – kooperative Assoziation
- Eenmanszaak – Einzelunternehmen
- Filiaal van een buitenlandse onderneming – Ausländische Zweigniederlassung
- Naamloze vennootschap – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Stichting – Stiftung
- Vennootschap onder firma – Offene Handelsgesellschaft
Die Registrierung von Unternehmen und die Führung eines Handelsregisters in Suriname werden der Handelskammer übertragen.
Die Handelskammer in Suriname wurde 1910 gegründet. Ein darauf basierendes Handelsregister wurde 1936 erstellt.
Neben der Führung des Handelsregisters schützt Suriname CCI die Interessen der Wirtschaft, entwickelt eine Kultur des Unternehmertums und vertritt die Interessen der Wirtschaft in der Regierung.
Das Handeslregister von Suriname existiert elektronisch.
Apostille aus Suriname
Wenn Sie surinamische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Suriname ist seit 1975 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Suriname für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Sie können außerdem Handelsregisterauszüge für bereits aufgelöste Unternehmen beantragen.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Suriname | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Suriname | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Suriname mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |