Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Panama mit Übersetzung und Apostille.
Die Republik Panama ist ein unabhängiger Staat in Mittelamerika, der seine Unabhängigkeit von Kolumbien 1903 erlangt hat. Die offiziellen Währungen sind Balboa (PAB) und US-Dollar (USD), offizielle Sprachen sind Spanisch und Englisch.
Die wichtigste Einkunftsquelle der panamaischen Volkswirtschaft ist das Betreiben des Panamakanals, die Registrierung von Schiffen, Tourismus und Finanzdienstleistungen. In Panama sind mehr als 500 000 Unternehmen registriert.
Insbesondere Offshore-Geschäfte machen einen großen Teil der Dienstleistungen aus. Panama ist in die europäische "schwarze Liste" der Steueroasen eingetragen.
Das Handelsregister von Panama - Registro Público de Panamá - wurde 1913 gegründet und ist seitdem dem Justizministerium unterstellt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehemnsname
- Registriernummer
- Registrierungsdatum
- Geschäftsführung
- Aktueller Status
- Aktienkapital
- Anschrift
- Angaben über Versammlungen
- Offizielle Vertreter
- Direktoren
- Aktionäre
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Panama | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für einen Auszug aus Panama mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 476,00 € | ab 400,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Certificado del Registro Publico – Zertifikat über Vertrauenswürdigkeit. Das Dokument bestätigt, dass das Unternehmen im Einklang mit dem Recht Panamas seine Geschäfte ausführt und Steuer zahlt.
Sie können auch das Zertifikat über Registrierung, Bilanzen und Satzung des Unternehmens bestellen.
Rechtsformen der Unternehmen in Panama
Sociedad Anónima – Korporation;
Asociación General Panameña – Generalverband;
Sociedad de Responsabilidad Limitada Panameña – Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
Sociedad Civil Panameña – Gesellschaft bürgerlichen Rechts;
Empresa Individual – Einzelunternehmen.
Darüber hinaus können Stiftungen, Trusts und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Panama registriert sein.
Das Handelsregister von Panama (der offizielle Name ist Registro Público de Panamá) wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 13 vom 27. Januar 1913 erstellt und untersteht dem Justizministerium des Landes. Seit 1999 hat sich der Status der Registrierung geändert. Es hat sich zu einer autonomen Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, eigenem Vermögen, Verwaltung, Verwaltungsrat und regionalen Abteilungen entwickelt.
Apostille aus Panama
Wenn Sie panamaische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Panama ist seit 1991 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Panama für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Panama | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Panama | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Panama mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 476,00 € | ab 400,00 € |