Wir bieten Ihnen Handelsregisterauszüge aus Montserrat mit Apostille und Übersetzung
Montserrat ist eine Insel in der Karibik und gehört zu den Kleinen Antillen. Sie ist Teil der West Indies und ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II, vertreten durch Gouverneurin Elizabeth Carriere. Die Währung ist der Ostkaribische Dollar, die Amtssprache ist Englisch.
Zu den führenden Wirtschaftszweigen gehören Dienstleistungen (unter anderem Offshore-Dienstleistungen) und Tourismus. Durch die Vulkanausbrüche 1995 und 2008 wurde die Wirtschaft erheblich beeinträchtigt. Die Hauptstadt Plymouth wurde verlassen. Momentan wohnt die Bevölkerung im nördlichen Inselteil. Großbritannien hat 122 Millionen Dollar Zuwendungen für die wirtschaftliche Wiederherstellung gezahlt.
Montserrat gehört zu den Offshore-Jurisdiktionen. Im korporativen Bereich gelten strenge Datenschutzregelungen (z.B. ins öffentliche Handelsregister werden Informationen über Anleger und Vorsitzende nicht eingetragen). Im Unterschied zu anderen Offshore-Jurisdiktionen war Montserrat nie an großen Offshore-Skandalen beteiligt.
Gewerbliche Tätigkeit in Montserrat regeln einheimische Rechtsakte (z.B. Gesetz über Unternehmen von 1998, Gesetz über korporative Gesellschaften usw.)
Montserrat gehört zur Common-Law-Rechtsfamilie. Die handelsrechtliche Grundlagen entsprechen dem Handelsrecht der Britischen Jungferninseln.
Seit dem 2. Januar 2012 ist die Komission für finanzielle Dienstleistungen (FSC) für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Offizieller Registerführer ist der FSC-Kommissar.
Die Komission für finanzielle Dienstleistungen (FSC) ist ein unabhängiges Staatsorgan, das 2001 gegründet wurde. Nach dem geltenden Recht ist FSC seit 2008 für finanzielle Angelegenheiten in Montserrat zuständig. Außerdem kämpft FSC gegen Terrorismus und Geldwäsche.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter de Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Montserrat | ab 119,00 € | ab 110,00 € |
Preis für einen Auszug aus Montserrat mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Rechtsformen der Unternehmen in Montserrat
- Limited Liability Company – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- International Business Companу – Offshoreunternehmen
- Cooperative Society – Genossenschaft
- Building Society – Baugesellschaft
- Trust - Trust
- Partnership -
- Limited Partnership – begrenzte Personengesellschaft
Das Handelsregister von Montserrat wird geführt und die Registrierung von Unternehmen erfolgt ab dem 3. Januar 2012 durch die Financial Services Commission (FSC). Der offizielle Registrator von Unternehmen gilt als FSC-Kommissar.
Die Financial Services Commission ist eine unabhängige Behörde in Montserrat. Es wurde 2001 gegründet. Das Gesetz der Financial Services Commission von 2008 übertrug ihr die Funktionen der Lizenzierung, Regulierung und Überwachung des Finanzsektors von Montserrat. Die Kommission wirkt auch der Finanzierung des Terrorismus und der Geldwäsche mit kriminellen Mitteln entgegen.
Apostille aus Montserrat
Wenn Sie Urkunden aus Montserrat den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Montserrat ist seit 1985 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Montserrat für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Montserrat | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Montserrat | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Montserrat mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |