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Handelsregisterauszug aus der Türkei

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Ansprechpartner

Ekaterina Shahanova
Ekaterina Shahanova
Consultant
+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

Handelsregisterauszug und Firmenauskunft aus Asien

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Handelsregisterauszug aus der Türkei

Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus der Türkei mit Übersetzung und Apostille.

Die Türkei ist eine aufstrebende Wirtschaftsmacht. Die Türkei ist Mitglied der OECD, der NATO, der Vereinten Nationen, der G20 sowie der Organisation für Islamische Zusammenarbeit. Seit 1999 ist die Türkei darüber hinaus offiziell ein EU-Beitrittskandidat.

Das Handelsregister wird von der Handelskammer geführt.

Handelsregisterauszug aus der Türkei

Handelsregisterauszug aus der Türkei
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
  • Name des Unternehmens
  • Registrierungsnummer
  • Rechtsform
  • Geschäftsadresse
  • Geschäftsfeld
  • Status
  • Genehmigtes Kapital
  • Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
  • Gründungsurkunden

* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten


Dienstleistung Preis mit MwSt. 19% Preis ohne MwSt.
Preis für elektronischen Auszug aus der Türkei ab 71,40 € ab 60,00 €
Preis für einen Auszug aus der Türkei mit Apostille ohne internationalen Versand ab 297,50 € ab 250,00 €

Auszug aus dem Amtsblatt der Türkei

Auszug aus dem Amtsblatt der Türkei

Eine übliche Form der Bereitstellung eines Auszuges eines in der Türkei registrierten Unternehmens ist eine beglaubigte Kopie der Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt des Handelsregisters. Darüber hinaus können Sie in der Türkei ein Zertifikat über die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens erhalten.

Suche in der Registrierung ist bezahlt. Die Suchergebnisse werden innerhalb von 3 bis 5 Tagen nach Absenden der Anfrage zur Verfügung gestellt.

Dieses Dokument ist in türkischer Sprache verfügbar.


Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten


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Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:

  • Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
  • Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
  • Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
  • Für Registrierung einer Joint-Venture
  • Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen

Suchkriterien:

  • Vollständige Bezeichnung des Unternehmens
  • Registrierungsnummer
  • Registrierungsdatum
  • Adresse

Folgende Unternehmen können registriert werden:

Limited Şirketi – Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
Аnonim Şirketi – Aktiengesellschaft;
Şube – Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ;
Komandit Sirket – Kommanditgesellschaft;
Kollektif Sirket – offene Handelsgesellschaft.

Es ist auch möglich, ein Geschäft in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kollektivgesellschaften und Genossenschaften zu organisieren.

Der türkische Handelsregisterdienst, der Handelsunternehmen registriert und aufzeichnet, untersteht der Gerichtsbarkeit der Handelskammer. Alle Informationen über die Registrierung neuer Unternehmen und die Einführung von Änderungen an bereits vorhandenen Dokumenten werden notwendigerweise im offiziellen Bulletin des Handelsregisters veröffentlicht. Die Arbeit des Handelsregisterdienstes unterliegt besonderen Regeln, die auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs erlassen wurden.

Apostille aus der Türkei

Wenn Sie türkische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Türkei ist seit 1985 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus der Türkei für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.

Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.

Vorläufige Prüfung:

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:

  • Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
  • Kosten eines Handelsregisterauszuges
  • Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
  • Bearbeitungszeiten
  • Kosten für die Apostille
  • Muster eines Auszugs (falls vorhanden)


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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus der Türkei ab 71,40 € ab 60,00 €
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus der Türkei ab 41,65 € ab 35,00 €
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Kundenbewertungen

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5Star

13 Mai 2025

Einfach Perfekt. Professionell und schnell. Просто великолепно !!!!!!!

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07 Mai 2025

Sehr zuverlässig und jederzeit zu empfehlen.

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Was ist ein Handelsregister?

In unserem Video erzählen wir, was ein Handelsregister ist und wie Sie die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen können.

Wenn Sie die Ernsthaftigkeit des Anliegens Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen möchten, steht Ihnen Schmidt&Schmidt bei.

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus mehr als 100 Handelsregistern verschiedener Ländern an. Außerdem bieten wir Jahresabschlüsse unterschiedlicher Unternehmen an. Einen Handelsregisterauszug können wir Ihnen als PDF-Datei oder im Original zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge durch eine Apostille zu beglaubigen.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Warum Kunden uns wählen:

Elektronischer Handelsregisterauszug

Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie den Handelsregisterauszug als PDF-Datei per E-Mail

Kein Abonnement

Bestellen ohne Registrierung oder Abonnement

Einfache und bequeme Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal bezahlen

Ordnungsgemäße Rechnung

Sie bekommen von uns eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Kunden aus EU-Ausland bekommen eine Rechnung ohne MwSt. mit Angabe von USt-IdNr.

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Aktuelles

In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an

Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Polina Kalacheva
28 April 2025
Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung
Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung

Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung sind in Kraft getreten. Verpackungen unterliegen weiterhin der EAC Deklarierung. Neu ist eine klarere Unterscheidung der Verpackungsarten, die einer Deklarierung nach Schema 3d, 4d oder 6d unterliegen. Deklarierungspflicht für gebrauchte Verpackungen entfällt.

Marina Weger
24 April 2025
Ukrainisches Justizministerium stellt klar, welche Dokumente im Land nicht apostilliert werden dürfen
Ukrainisches Justizministerium stellt klar, welche Dokumente im Land nicht apostilliert werden dürfen

Das Justizministerium der Ukraine hat klargestellt, welche Dokumente offiziell nicht apostilliert werden dürfen. Dies berichtet die Justiz- und Rechtszeitung.

Polina Kalacheva
23 April 2025
Laminierte Urkunden: Justizministerium setzt Schlussstrich unter die Diskussion
Laminierte Urkunden: Justizministerium setzt Schlussstrich unter die Diskussion

Das Justizministerium der Ukraine hat offiziell klargestellt, dass laminierte Dokumente weiterhin gültig bleiben. In bestimmten Fällen müssen sie jedoch dennoch ersetzt werden. Darüber berichtet die "Justiz- und Rechtszeitung".

Polina Kalacheva
22 April 2025

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