Schmidt & Schmidt bietet Auszüge aus dem Handelsregister der juristischen Personen der Kaimaninseln mit Übersetzung ins Deutsche im PDF-Format an. Auf Wunsch kann der Auszug mit der Haager Apostille beglaubigt werden.
Die Kaimaninseln sind Inseln in der Karibik und ein Überseegebiet Großbritanniens. Die Inseln sind das weltweit beliebteste Offshore Gebiet. Die Kaimaninseln gelten als Steuerparadies und fünftgrößter Finanzplatz der Welt.
Die Geschäftstätigkeit wird vom Gesetz über Unternehmen von 1995, dem Gesetz über Schweigepflicht und anderen Gesetzen geregelt.
Die Kaimaninseln führen auch ein Register der juristischen Personen. Das Register zählt etwa 100000 registrierte Unternehmen. Die am weitesten verbreitete Form ist die Cayman Islands Ordinary Non-Resident Company. Solche Unternehmen dürfen keine Tätigkeit auf den Inseln ausführen.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Registriernummer
- Unternehmensbezeichnung
- Eintragungsdatum ins Register
- Gründungsdatum
- Gesellschaftsform (Resident oder non-resident)
- Datum des letzten Jahresabschlussberichts
- Datum der letzten Bilanz
- Adresse
- Aktueller Status
- Informationen von Cayman Islands Monetary Authority (CIMA)
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Kaimaninseln | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Kaimaninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 833,00 € | ab 700,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Folgende Dokumente können beantragt werden:
- Certificate of Good Standing — Dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor.
- Certificate of Incorporation — Nachweis über die Registrierung des Unternehmens auf Cayman Islands.
- Memorandum and Articles of Association — Kopie des Gründungsvertrages, enthält Angaben zu Unternehmensnamen, Arte der wirtschaftlichen Tätigkeit und Ziele der Tätigkeit.
Certificate of Good Standing, Certificate of Incorporation, Memorandum and Articles of Association können nur Gründer, Geschäftsführer oder Schriftführer bekommen.
Sie können im Register nach folgenden Kriterien suchen:
- Vollständige Unternehmensbezeichnung
- Registriernummer
Gesellschaftsformen auf den Kaimaninseln:
- Cayman Islands Ordinary Resident Company — Ein Unternehmen, das auf den Inseln tätig ist und dessen Tätigkeit lizenziert ist.
- Cayman Islands Ordinary Non-Resident Company — Die optimale Gesellschaftsform, um Offshore Geschäfte zu führen. Das Unternehmen bekommt ein Non-Resident Zertifikat und darf die Vorstandssitzung überall auf der Welt durchführen.
- Cayman Islands Exempt Company — Unternehmen ist von den Steuern befreit./li>
- Cayman Islands Limited Duration Exempt Company — das Unternehmen ist von den Steuern für eine gewisse Zeit befreit.
- Cayman Islands Foreign Company — Auslandsgesellschaft
- Cayman Islands Limited Partnership — Kommanditgesellschaft
- Cayman Islands Exempted Limited Partnership — Steuerbefreite Kommanditgesellschaft
- Cayman Islands Trusts — Treuhandgesellschaft
Apostille aus den Kaimaninseln
Wenn Sie Urkunden von den Kaimaninseln den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Kaimaninseln sind seit 1996 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus den Kaimaninseln für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus den Kaimaninseln | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus den Kaimaninseln | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus den Kaimaninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 833,00 € | ab 700,00 € |