Wir bieten Grundbuchauszüge Bosnien und Herzegowinas mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien in Bosnien und Herzegowina wird in zwei Hauptsystemen gespeichert: dem Grundbuch und dem Kataster.
Im Jahr 2002 wurde das Gesetz über Grundregister verabschiedet. Seitdem wurde das System der Landregistration in Bosnien und Herzegowina auf Grundlage des deutschen Systems kontinuierlich weiterentwickelt.
Das Grundregister in Bosnien und Herzegowina steht unter der Führung einer besonderen Abteilung der Gerichte auf lokaler Ebene.
Ein Artikel aus dem Grundbuch besteht aus drei Abschnitten:
- Beschreibung einer Immobilie
- Registrierte Rechte und Rechtseigentümer
- Belastungen und Beschränkungen
Ein Auszug aus dem Grundbuch enthält Informationen über:
- Rechte (Eigentümer, Miteigentümer, etc.)
- Hypotheken
- Verbindlichkeiten
- Miet- und Weiterverkaufsrechte
- Dienstbarkeiten
- Zahlungen
- Nutzungsberechtigungen
- Sonstige Rechte
Der Kataster wird von besonderen Abteilungen der lokalen Behörden verwaltet.
Die Register sind öffentliche zugänglich. Der Zugang ist möglich über die zuständigen Gerichte nach Zahlung einer Verzollungsgebühr.
Heute wird mit Unterstützung internationaler finanzieller Institutionen daran gearbeitet, die Register weiter zu verbessern und sie schließlich zu vereinigen.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Bosnien und Herzegowinas kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Grundbuchauszüge Bosnien und Herzegowinas unterliegen der bosnischen-herzegovinischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 24. Januar 1965 beigetreten, zusammen mit dem Rest von Jugoslawien.
Deshalb unterliegen alle in Bosnien und Herzegowina ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Bosnien und Herzegowina | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Bosnien und Herzegowina | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Bosnien und Herzegowina mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |