Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Schweden an.
Schwedische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Schweden ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1999 beigetreten. Dokumente aus Schweden können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Für die Ausstellung der Apostille ist das Auswärtige Amt zuständig. Seit 2005 dürfen aber auch bevollmächtigte Notare die Apostille erteilen. Diese Notare werden von den lokalen Behörden (Länsstyrelsen) ernannt. In Schweden gibt es 250 Notare, welche Urkunden mit einer Apostille beglaubigen dürfen.
Um ein Dokument mit einer Apostille zu beglaubigen, muss man am meisten persönlich im Notariatsbüro mit dem Personalausweis und Originaldokument erscheinen,das beglaubigt werden muss.
Die Dokumente, die von Behörden, Bildungseinrichtungen, der Handelskammer von Schweden und der Schwedischen Kirche ausgestellt wurden (bis 2000) können beglaubigt werden. Sie sollten abgestempelt, unterschrieben und mit der Beamtenwürde versehen sein, die zur Unterzeichnung zuständig ist.
Die Legalisierung von Dokumenten durch Apostille in Schweden umfasst die Überprüfung des Ursprungs des Dokuments und die Bestätigung, dass die Unterschrift, das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument von autorisierten Beamten angebracht wurden. Nach Durchlaufen diesem Verfahren wird ein spezieller Stempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht. Normalerweise wird es auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt abgelegt, wonach das Dokument geheftet wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Urkunden, die von der Kirche vor dem 1. Januar 2000 erstellt wurden (Heiratsurkunden)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Schweden einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.