Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Falklandinseln mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Die Falklandinseln sind ein britisches Überseegebiet im südlichen Atlantik. Seit 1833 werden die Falklandinseln von Argentinien beansprucht. Die Staatsform ist eine parlamentarische Monarchie, das Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II, vertreten durch einen Gouverneur. Die Währung ist das Falkland Pfund, welches dem britischen Pfund Sterling entspricht. Die Amtssprache ist Englisch.
Der führende Wirtschaftszweig ist die Landwirtschaft. Momentan entwickelt sich außerdem die Erdölgewinnung, einer der Hauptauslöser für große Zerwürfnisse zwischen Großbritannien und Argentinien.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird von den Gesetzen über Unternehmen von 1948 und von 1985 reguliert.
Die Falklandinseln haben ein Common-Law-Rechtssystem.
Das Handelsregister wird von einer Fachabteilung der Generalstaatsanwaltschaft geführt. Außerdem werden dort Grundstücke, Patente, etc. registriert.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Registrierungsnummer
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Registrierdatum
- Registrierende Behörde
- Andere Daten
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Falklandinseln | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Falklandinseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Folgende Unternehmen können auf den Falklandinseln registriert werden
- Unlimited Company
- Company limited by guarantee
- Holding company
- Partnership
Das Handelsregister auf den Falklandinseln wird von einer Abteilung der Direktion für Recht und Regulierung unter der Leitung des Generalstaatsanwalts geführt. Neben der Registrierung von Unternehmen registriert die Direktion Personenstands-, Grundbesitz- und Patentrechtsakte.
Apostille von den Falklandinseln
Wenn Sie Urkunden von den Falklandinseln den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Falklandinseln sind seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden von den Falklandinseln für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Sie können außerdem Handelsregisterauszüge für bereits aufgelöste Unternehmen beantragen.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Falklandinseln | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Falklandinseln | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Falklandinseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |