Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Wallis und Futuna mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Wallis und Futuna ist ein französisches Überseegebiet im südlichen Pazifik. Das Staatsoberhaupt ist der französische Präsident, vertreten durch einen Gouverneur. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der CFP-Franc verwendet. Die Amtssprache ist Französisch.
In Wallis und Futuna gibt es ein Amtsgericht. Das Berufungsgericht befindet sich in Neukaledonien.
Der führende Wirtschaftszweig ist die Landwirtschaft. In den letzten Jahren entwickelt sich auch die Fischerei. Wallis und Futuna ist von finanziellen Zuwendungen Frankreichs abhängig.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Handelsgesetzbuch Frankreichs reguliert.
Das Rechtssystem basiert auf französischem Recht. Außerdem gilt einheimisches ungeschriebenes Recht. Einheimische Könige sind mit gerichtlichen Befugnissen ausgestattet.
Das Handelsregister Wallis und Futuna ist Teil des französischen Handelsregisters (Registre du commerce et des sociétés – RCS) . Es wird vom Handelsgericht und der Handelskammer geleitet.
Der Handelsregisterauszug ist eine offizielle Urkunde, die allgemein zugängliche Daten über französische juristische Personen enthält.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Andere Information
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Wallis und Futuna | ab 119,00 € | ab 110,00 € |
Preis für einen Auszug aus Wallis und Futuna mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Rechtsformen der Unternehmen in Wallis und Fortuna:
- Entreprise individuelle – Eingetragene (-r) Kauffrau (-mann)
- Société à responsabilité limitée – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée – Ein-Personen-Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- Société par actions simplifiée – Vereinfachte Aktiengesellschaft
- Société anonyme – Aktiengesellschaft
- Société en nom collectif – Offene Handelsgesellschaft
- Groupement d’intérêt économique – Wirtschaftliche Interessenvereinigung
Das Handelsregister von Wallis und Futuna ist Teil des französischen Handeslregister (Registre du commerce et des sociétés - RCS). Es wird von einem Handelsgericht verwaltet und von einer Handelskammer bedient.
Ein Auszug aus der Abteilung Wallis und Futuna des französischen Handelsregisters ist ein offizielles Dokument des Handelsregisters, das öffentlich zugängliche Informationen über französische juristische Personen enthält.
Apostille aus Wallis und Futuna
Wenn Sie Urkunden aus Wallis und Futuna den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Frankreich und somit auch Wallis und Futuna ist seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Wallis und Futuna für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Das Berufungsgericht befindet sich in Neukaledonien.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Wallis und Futuna | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Wallis und Futuna | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Wallis und Futuna mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |