Wir bieten Ihnen Handelsregisterauszüge aus Costa Rica mit Apostille und Übersetzung.
Costa Rica ist ein Staat in Zentralamerika. Das Regierungssystem ist eine präsidentielle Demokratie, mit dem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Die Amtssprache ist Spanisch. Costa-Rica gehört zu Mitgliedern der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen.
Die wirtschaftliche Grundlage bilden Elektrotechnik, Tourismus und Landwirtschaft. Costa Rica hat den zweiten Platz nach Lebensqualität in Zentralamerika. In Costa Rica werden wirtschaftlich vorteilhafte Bedingungen für die Eintragung und Tätigkeit internationaler Unternehmen geschaffen. Im Durchschnitt sind ca. 200 internationale Unternehmen in jeder Region Costa Ricas registriert.
Costa Rica gehört zur romanisch-germanischen Rechtsfamilie (selbstständige lateinamerikanische Gruppe). Das Rechtssystem Costa Ricas hat seinen Ursprung im spanischen Recht. Wie andere lateinamerikanische Länder wurde es vom amerikanischen und französischen Einfluss sehr geprägt.
Gewerbliche Tätigkeiten in Kolumbien regeln das Handelsgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch und andere Rechtsakte.
Außerdem dürfen in Costa Rica Personengesellschaften, Trust und Zweigniederlassungen ihre gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Nationales Handelsregister, dem Justizministerium untergeordnet, ist für die Eintragung internationaler Unternehmen zuständig. Zu seiner Kompetenz gehört auch die Eintragung vom Eigentum, Urheberrechte, etc.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Costa Rica | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Costa Rica mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Darüber hinaus können Sie aus dem Register folgende Dokumente erhalten:
- Eintragungsurkunde
- Jahresabschluss
- Gründungsverträge und Satzungen
Rechtsformen der Unternehmen in Costa Rica:
- Sociedad Anonima – Aktiengesellschaft
- Sociedad de responsabilidad limitada – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
Darüber hinaus können Sie in Costa Rica Ihr Geschäft in Form von Kommanditgesellschaften und Personengesellschaften, Trusts, Privatunternehmen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen betreiben.
Das Costa Rican National Registry ist eine Regierungsbehörde, die dem Ministerium für Gerechtigkeit und Frieden untersteht.
Seine Geschichte, das Handelsregister von Costa Rica, reicht bis in die Kolonialzeit zurück, als auf diesem Territorium die Vertretung der spanischen Strukturen entstand, die für die Registrierung von Handelsgeschäften und Krediten zuständig sind. Im Jahr 1867 wurde das erste öffentliche Register auf dem Gebiet von Costa Rica erstellt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann der Prozess der Zusammenfassung verschiedener Register zu einer Institution. Im Jahr 1969 wurde das nationale Register durch Erlass des Präsidenten der Republik gebildet, der dem Ministerium der Regierung unterstellt ist. 1975 wurde das Register neu organisiert und 1978 - 1983 - dem Ministerium für Justiz und Frieden unterstellt. 1979 wurde in Costa Rica das erste automatisierte Handelsregister eingeführt.
Das Ministerium für Justiz und Frieden verwaltet das nationale Register über den Verwaltungsrat, der wiederum der Generaldirektion untersteht. Das Register umfasst Direktionen: juristische Personen, geistiges Eigentum, Dienstleistungen, Informationen und andere.
Apostille aus Costa Rica
Wenn Sie costa-ricanische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Costa Rica ist seit 2011 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Costa Rica für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Costa Rica | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Costa Rica | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Costa Rica mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |