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Das technische Regelwerk TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten tritt in Kraft

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Das technische Regelwerk TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten tritt in Kraft

Am 1. September 2017 tritt in Kraft das technische Regelwerk TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten. Der entsprechende Beschluss wurde am 18. Oktober 2016 verabschiedet.

Das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an Fisch und Meeresfrüchte und den damit verbundenen Prozessen der Herstellung, Verpackung, Lagerung, Entsorgung, des Transports, Verkaufs zum Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, der Umwelt und Sachwerten.

Das Dokument regelt unter anderem die Eismasse im eingefrorenen Fisch. Fisch Gewicht muss separat vom Eis Gewicht angezeigt werden. Das Regelwerk enthält auch Normen zu maximalen Wassergehalt im Fisch: für Lachs – max. 72 %, Makrele – 80 %, Krabbe – 82 %. Das Regelwerk verbietet oder begrenzt manche Inhaltstoffe, die für die Gesundheit von Menschen schädlich sind.

Gesondert beinhaltet das technische Regelwerk Vorschriften zu Baby- und Kindernahrung. Für Kinder bis zum 1. Lebensjahr muss die Nahrung auf den speziellen Anlagen produziert werden. Es ist untersagt, Phosphate, Geschmacksverstärker, Sorbinsäure oder Benzoesäure zu verwenden.

Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 040/2016 erfolgt in Form von:

  • EAC Deklarierung
  • Staatlicher Registrierung von Kindernahrung gem. den Anforderungen des TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit
  • Tiersanitärer Untersuchung von nicht verarbeiteter Fischproduktion tierischer Herkunft, lebendigen Fisches, und lebendiger wirbelloser Wassertiere

Die nach TR EAWU 040/2016 zertifizierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Das Konformitätszeichen ist auf die entsprechende Verpackung, die Betriebsunterlagen und Etiketten derart anzubringen, dass die Erkenn- und Lesbarkeit während des gesamten Lebenszyklus des Produkts gewährleistet ist. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn das entsprechende Produkt den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.

Die bereits ausgestellten Deklarationen können bis zum 1. September 2019 rechtskräftig.

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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
EAC KennzeichnungZertifizierungEAC KonformitätserklärungTR ZUFischFischprodukteTR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und FischproduktenLebensmittelTechnische RegulierungZollunionRussland
07 August 2017

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