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Grundbuchauszüge aus Moldau

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Ekaterina Shahanova
Ekaterina Shahanova
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+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

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Grundbuchauszüge von Moldau

Wir bieten Grundbuchauszüge Moldaumit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.

Das Grundbuch in Moldau wird von der Agentur für Staatliche Services verwaltet, welches sich aus der Katasterabteilung, den lokalen Katasterbehörden und der Agentur für Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden zusammensetzt.
Laut den Regularien der Agentur für Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden (No. 112) vom 22. Juni 2005, kann die Registration im Register auf zwei Arten erfolgen:

  • primär - Ersteintragung eines Objekts, der Eigentumsrechte und der Eigentümer im Grundbuch
  • aktualisierend - Vornahme von Änderungen an vorhandenen Einträgen

Das Grundbuch enthält:

  • Grundstücke
  • Gebäude und Baustellen, die fest mit einem Grundstück zusammenhängen. Das meint jede ober- oder unterirdische unbewegliche Struktur.
  • Wohnungen, Wohneinheiten und Parkplätze innerhalb eines Gebäudes
  • Unterirdische Anlagen - in diesem Fall definiert als jede Art von unterirdischer Nutzungsfläche oder überirdischer Höhle, muss bei der Registration dokumentiert werden
  • Isolierte Gewässer
  • Mehrjährige Plantage - jede Art von mehrjähriger Plantage, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt

Die folgenden Gegenstände müssen nicht im Grundbuch registriert werden: Kiosks, Stände, Zäune, Wände, Grenzpfosten, Asphaltdecken und Kräne sowie temporäre Strukturen und Installationen, deren Betrieb mit Baumaßnahmen auf dem Grundstück zu tun hat.

Das Register einer Region wird von der jeweils zuständigen territorialen Katasterbehörde geführt. Es wird auf traditionelle Weise (Papier) und digitalisiert geführt.
Jedes Objekt bekommt eine eigene Karte, die auch jeweils einem Ordner und Blättern besteht. Das Register besteht aus drei Sektionen: A, B und C. Die Sektionen A und B werden zusammen geführt und enthalten Aufzeichnungen über Grundstücke, Baustellen und weitere Objekte auf dem gleichen Grundstück. Sektion C mit den Aufzeichnungen über alleinstehende Gebäude wird herangezogen, wenn das Eigentumsreicht einer Baustelle und/oder eines alleinstehenden Objekts verschiedenen Personen gehört. Pro Objekt wird ein eigener Eintrag in Sektion C eröffnet. Außerdem enthält Sektion C Informationen über die Parkmöglichkeiten eines Gebäudes.

Jede Sektion besteht aus drei Untersektionen: I, II und III. Untersektion I enthält jeweils alle Aufzeichnungen, die mit Immobilien zusammenhängen. Untersektion II enthält alle Aufzeichnungen, die mit den Eigentumsrechten zusammenhängen. Untersektion III schließlich enthält Aufzeichnungen zu realen Rechten und Belastungen.
Untersektion III besteht dabei aus zwei Teilen. Teil 1 enthält die Aufzeichnungen zu anderen realen Rechten (Nutzungsrecht, Wohnrecht, Dienstbarkeiten, ...). Teil 2 enthält Aufzeichnungen über Pfandrechte, rechtliche Fakten und rechtliche Prozesse in Verbindung mit registrierten Immobilien. Eine Verbindung zwischen den Untersektionen existiert insofern, dass Eigentumsrechte eines Eigentümers aus Untersektion II nur auf in Untersektion I genannte Immobilien durch in Untersektion III genannte Belastungen entstehen können.
Zur Verwaltung des Registers werden verwendet: Ein Katasterplan und/oder ein geometrischer Plan, Katasterdokumente, technische Dokumente und das Verzeichnis der Anträge.

Jeder Eintrag im Register wird durch die Unterschrift des zuständigen Beamten verifiziert, er ist es auch, der den nötigen Stempel auf die Karte macht. Sollte ein nicht authentifizierter Eintrag gefunden werden, so wird er überprüft und eine Entscheidung zur Echtheit des Eintrags getroffen. Sollten Zweifel an der Echtheit bestehen, so wird der Eigentümer mit Belegdokumenten seiner Rechte vorgeladen.

Es existieren drei Arten von Einträgen über Rechte im Register: eingetragene dingliche Rechte, temporäre dingliche Rechte mit einer Bedingung zur nachfolgenden allgemeinen Bestätigung, Vermerkungen von Pfandrechten, rechtliche Fakten und Zusammenhänge in Verbindung mit Immobilien.

Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich, Anträge werden von den territorial zuständigen Behörden entgegen genommen. Ein Auszug enthält Informationen über Adresse, Katasternummer, Grundfläche und Nutzungszweck. Eine Suche im Register ist möglich nach Adresse oder Katasternummer.

Einzelpersonen können nicht nach dem Nachnamen eines Eigentümers suchen. Diese Informationen sind Exekutivbehörden, Gerichten, dem Büro der Staatsanwaltschaft und öffentlichen Behörden vorbehalten.

Ein Auszug aus dem Grundbuch Moldau kann benutzt werden für:

  • Bestätigung eines Rechtstitels
  • Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
  • Schuldeneintreibung
  • Preisanalyse einer Immobilie
  • weitere kommerzielle und analytische Zwecke

*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.

Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden

Grundbuchauszüge Moldau unterliegen der moldawischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.

Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.

Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.

Apostille aus Moldau

Moldau ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 19. Juni 2006 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 16. März 2007 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Moldau ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.

Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.


Dienstleistung Preis mit MwSt. 19% Preis ohne MwSt.
Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Moldau ab 71,40 € ab 60,00 €
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Moldau ab 41,65 € ab 35,00 €
Preis für einen Grundbuchauszug aus Moldau mit Apostille ohne internationalen Versand ab 297,50 € ab 250,00 €
Grundbuchauszug beantragen

Kundenbewertungen

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Ян…

5Star

23 Oktober 2024

Когда мне понадобились документы из Украины, из оккупированной территории, я даже не представляла, как это возможно организовать в такие сжатые сроки. Но Анастасия Пичкурова превзошла все мои ожидания. Она не просто сделала невозможное возможным — она оставалась на связи даже в свой отпуск, постоянно готовая ответить на мои вопросы и поддержать на каждом этапе.

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Если вам нужна помощь, доверяйте Анастасии — с ней вы будете чувствовать себя спокойно и уверенно, зная, что дело в руках человека, который всегда рядом и готов поддержать в любой момент. Спасибо огромное за такую работу!

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Jon…

5Star

16 Oktober 2024

Very professional service; I received the document apostilled, translated, and legalized as I needed.

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Ali…

5Star

10 Oktober 2024

Thankyou for the Apostille of my Italian wedding certificate and helping me to achieve this when I was struggling to hear back from other companies thankyou once again Alina September 2024

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Was ist ein Grundbuch?

In unserem Video erklären wir was ein Grundbuch oder Immobilienregister ist, welchem Zweck es dient, welche Informationen darin enthalten sind und wie es in Gerichtsverfahren verwendet werden kann.

Schmidt&Schmidt unterstützt Sie gerne bei der Überprüfung der unbeweglichen Besitztümer einer anderen Person oder Firma.

Wir bieten Auszüge aus dem Grundbuch von mehr als 60 Ländern weltweit. Wir können Ihnen den Auszug als PDF-Datei per E-Mail oder als Original per Post schicken. Außerdem bieten wir die Legalisierung von Grundbuchauszügen per Apostille an.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Warum Kunden uns wählen:

Elektronischer Handelsregisterauszug

Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie den Handelsregisterauszug als PDF-Datei per E-Mail

Kein Abonnement

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Einfache und bequeme Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal bezahlen

Ordnungsgemäße Rechnung

Sie bekommen von uns eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Kunden aus EU-Ausland bekommen eine Rechnung ohne MwSt. mit Angabe von USt-IdNr.

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Aktuelles

Ab September 2024 werden digitale Vollmachten für russische Unternehmen verpflichtend
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Die Umstellung russischer Wirtschaftsunternehmen auf die Arbeit mit maschinenlesbaren Vollmachten begann im vergangenen Jahr, ab dem 1. September dieses Jahres wird deren Verwendung verpflichtend. Pravo.RU schreibt darüber unter Berufung auf die Föderale Notarkammer der Russischen Föderation.

Victoria Pachotina
30 August 2024
In Frankreich wird das Apostillenverfahren reformiert
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Die Befugnis, Dokumente mit einer Apostille zu beglaubigen, wird ab dem 1. Januar 2025 von den Berufungsgerichten auf die Notarkammern übertragen. La Gazette Du Midi schreibt darüber unter Berufung auf den Leiter der Notarkammer von Toulouse, Hubert Letinier.

Victoria Pachotina
27 August 2024
Die pakistanischen Behörden veranstalteten eine Zeremonie zum Beitritt zum Apostille-Übereinkommen
Die pakistanischen Behörden veranstalteten eine Zeremonie zum Beitritt zum Apostille-Übereinkommen

Das pakistanische Außenministerium organisierte eine Zeremonie anlässlich des Beitritts der Islamischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen). Dies wurde von Radio Pakistan berichtet.

Victoria Pachotina
23 August 2024
Die pakistanischen Behörden erweitern die Liste der Regionen, in denen das neue Apostilleverfahren verfügbar ist
Die pakistanischen Behörden erweitern die Liste der Regionen, in denen das neue Apostilleverfahren verfügbar ist

Das pakistanische Außenministerium beginnt mit der Bereitstellung des Dienstes der Apostille-Beglaubigung von Dokumenten unter Einbeziehung speziell autorisierter Unternehmen in Gujrat (dem Zentrum der gleichnamigen Provinz) und Quetta (der Hauptstadt Belutschistans). Dies berichtete Radio Pakistan unter Berufung auf die offizielle Erklärung des Außenministeriums der Islamischen Republik.

Victoria Pachotina
22 August 2024

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