Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus den Bermudas mit Übersetzung und Apostille.
Die Bermudainseln sind ein britisches Überseegebiet im Atlantik. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie. Der Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II, die durch einen von ihr ernannten Gouverneur vertreten wird.
Die offizielle Währung ist der Bermudas-Dollar.
Finanzdienstleistungen und Tourismus sind die wichtigsten Wirtschaftszweige auf den Inseln. Die Bermudas gehören zu den Steueroasen, es gibt rund 15000 registrierte Unternehmen.
Das Handelsregister wurde 1981 gegründet. Für die Führung ist das Registrierungsdepartement, das dem Wirtschaftsministerium unterstellt ist, zuständig.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Nummer der Registrierung
- Registrierungsdatum
- Aktueller Status
- Stammkapital
- Anschrift
- Liste der eingereichten Unterlagen
- Andere Daten
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Bermuda | ab 83,30 € | ab 70,00 € |
Preis für einen Auszug aus Bermuda mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Folgende Auszüge können aus dem Register Bermudas abgerufen werden:
Bermudas company search report – Unternehmensprofil. Dieser Auszug liefert alle wichtigsten Informationen über ein Unternehmen.
Certificate of Good Standing – dieses Dokument bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor.
Certificate of Incorporation – Nachweis über die Registrierung des Unternehmens in Großbritannien. Im Zertifikat sind folgende Daten aufgeführt: Registrierungsdatum, Gesellschaftsform, Stammkapital, Gründer und Gesellschafter.
Rechtsformen der Unternehmen in Bermuda
Bermuda Local Company Limited by Shares – Gesellschaft beschränkt durch Aktien;
Bermuda 'Permit' Company – Bermuda«zugelassene» Gesellschaft (ausländisches Unternehmen, das eine Erlaubnis zur Tätigkeit vom Finanzministerium bekommen hat);
Bermuda Exempt Partnership – Befreite Partnerschaft;
Bermuda Limited Partnership – Beschränkte Partnerschaft;
Bermuda Overseas Partnership – Ausländische Partnerschaft;
Bermuda Trusts – Treuhand;
Bermuda Segregated Accounts Companies.
Mit Großbritannien tauscht Bermuda automatisch Steuerinformationen aus.
Das Handelsregister von Bermuda in seiner jetzigen Form wurde in Übereinstimmung mit dem Companies Act von 1981 erstellt (der eigentliche Arbeitsbeginn war im Juli 1983). Er wird vom „Registrator“ geleitet - einer speziellen Regierungsabteilung, die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung verwaltet wird. Der Zugriff auf das Handelsregister kann online über die Website der Regierung von Bermuda erfolgen.
Apostille aus Bermuda
Wenn Sie bermudische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Bermudas sind seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus den Bermudas für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Bermuda | ab 83,30 € | ab 70,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Bermuda | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Bermuda mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |