Wir bieten Grundbuchauszüge Zyperns mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ist das Grundbuch in Zypern ein einheitliches System, das sowohl rechtliche Informationen als auch Katasterinformationen enthält.
Die Gründung des Grundbuchs in Zypern begann schon zur Zeit das Ottomanischen Reichs im Jahr 1858. Nachdem Zypern unter britische Kontrolle gefallen war behielt die neue Regierung das System zunächst unverändert bei. Ab 1890 jedoch, als die vielen verschiedenen Register den Briten nach und nach zu viel wurden, begann der Prozess der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Register. 1904 wurde damit begonnen, Zypern zu kartographieren, zwischen 1907 und 1929 wurden die Eigentums- und Besitzrechte aller Immobilien und Grundstücke überprüft und registriert. Drei neue Register wurden gegründet: ein Grundbuch, ein Wertsachenregister und ein Steuerregister. Im Zuge einer Reform im Jahr 1949 wurden alte Gesetze über die Registration von Grundbesitz aus dem Ottomanischen Reich und der Kolonialzeit aufgehoben. 1995 schließlich wurde damit begonnen, das Grundbuch zu digitalisieren.
Die Liegenschaftsabteilung (Τμήμα Κτηματολογίου και Χωρομετρίας), die Teil des Inneministeriums Zyperns (Υπουργείο Εσωτερικών) ist, ist für die Verwaltung und Wartung des Registers zuständig. Es verwaltet außerdem das Landesinformationssystem LIS (Σύστημα Πληροφοριών Γης). Außerdem ist es für alle Dienste verantwortlich, die mit der Registrierung von Rechten, Schätzungen, Geodäsie, Kartographie und der Verwaltung von Staatseigentum zu tun haben.
Abteilungen der Liegenschaftsabteilung:
- Führungsabteilung
- Registrierungsabteilung
- Eigentumsabteilung
- Abteilung für die Verwaltung von Staatseigentum
- Schätzungsabteilung
- Forschungsabteilung
- Kartographieabteilung
- Geodäsieabteilung
- Datenbankverwaltungs- und Wartungsabteilung
- Hypotheken- und Verkaufsabteilung
Die regionalen und lokalen Bereichsleiter unterstehen direkt dem Leiter des Amtes. Lokale Zweigstellen werden von lokalen Bereichsleitern geleitet und regionale Abteilungen der Zentrale von regionalen Bereichsleitern.
Bereiche im Informationssystems des Grundbuchs:
- Rechtlicher Bereich
- Finanzbereich
- Katasterbereich
- Forschungsbereich
Das Register enthält folgende Informationen:
- Standort
- Beschreibung
- Grundfläche
- Schätzung des tatsächlichen Werts
- Belastungen
- Dienstbarkeiten
- Verkäufe
- Mieten
- Eigentümer und deren Anteile
- Persönliche Daten des/der Eigentümer/s
Insgesamt sind über eine Million Immobilien und Grundstücke in Zypern registriert.
Das Grundregister Zyperns ist nicht öffentlich zugänglich. Um einen Auszug daraus zu erhalten muss ein begründetes Interesse nachgewiesen werden (manchmal sogar mit Bestätigung eines Gerichts).
Die Suche im Register ist auch nach den persönlichen Daten des Eigentümers oder dem exakten Standort eines Grundstücks möglich, jedoch dienen die so erhaltenen Informationen nur zu Informationszwecken und können beispielsweise nicht vor Gericht verwendet werden.
Ein offizieller (schriftlicher) Auszug aus dem Grundregister kann für jede Art von rechtlichen Prozessen als offizielles Dokument verwendet werden, beispielsweise um Eigentumsrechte an Immobilien zu bestätigen. Elektronische Extrakte hingegen diene nur zu Informationszwecken.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Zyperns kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Grundbuchauszüge Zyperns unterliegen der zyprischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Zypern
Zypern ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 26. Juli 1972 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 30. April 1973 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Zypern ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisationsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Zypern | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Zypern | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Zypern mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 178,50 € | ab 150,00 € |