Wir bieten Grundbuchauszüge Spaniens mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien werden in Spanien in zwei Hauptsystemen gespeichert: dem Grundbuch bzw. Grundbuch (Registro de Propiedad) und dem Kataster (Catastro).
Das Grundbuch wird vom Generaldirektorat für Register und Notare verwaltet und ist direkt dem spanischen Justizministerium unterstellt. Das Register dient in erster Linie der Registrierung von Eigentumsrechten und anderen Rechten im Zusammenhang mit Immobilien in Spanien. Abgesehen von Eigentumsrechten werden außerdem Rechte in Verbindung mit gemeinsamem Wohnen, Miete, Untervermietung, Einziehungen, Vollstreckungen, Begehungsverbote etc. erfasst.
Das spanische Grundbuch gilt als eines der sichersten und vertrauenswürdigsten auf der ganzen Welt. Es wurde in einer Art und Weise strukturiert, die Risiken für eingetragene Personen minimieren soll.
Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich, um Zugriff auf die gespeicherten Daten zu erhalten muss jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Ausgenommen hiervon sind nur staatliche Angestellte, die im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln. Informationen aus dem Register werden gegen Zahlung einer Gebühr zur Verfügung gestellt.
Nota Simple
Das Nota Simple-Zertifikat ist eines der wichtigsten Dokumente im Register. Es enthält:
- Identifikationsinformationen aus dem Register
- Spezifische Identifikationsnummer
- Spezifische Kennung
- Beschreibung eines Objekts (Standort, Art, Grundfläche, Grundstücksgrenzen, Einstufung)
- Informationen über den Eigentümer
- Informationen über ein Objekt
- Informationen über Einschränkungen und Belastungen
- Informationen über Schulden
- Informationen über Transaktionen und die jeweiligen Notare
Die Zertifikate werden in Spanisch ausgestellt und sind für drei Monate gültig.
Das Nota Simple dient nur zu Informationszwecken und kann nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Ein Auszug kann benutzt werden um:
- Ein Visum für einen Eigentümer zu erhalten
- Eine permanente Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten
- Allgemeine Informationen über ein Objekt zu erhalten
Um einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name, Adresse und Kennung des Eigentümers
- Adresse der Immobilie
- Katasternummer
Ein Grundbuchauszug kann entweder durch einen persönlichen Antrag in einer Grundbehörde oder online über die Webseite des Grundbuchs oder per Sonderantrag beantragt werden.
Normalerweise dauert es 1-3 Tage einen Auszug zu erhalten
Das andere Dokument, das beantragt werden kann, ist das Zertifikat. Es enthält alle vorhandenen Informationen über ein bestimmtes Objekt. Ein Zertifikat kann nur auf einen schriftlichen Antrag hin ausgestellt werden.
Die ersten Grundbuch wurden in Spanien schon im 16. Jahrhundert gegründet. Das heutige System existiert jedoch erst seit den 90er Jahren, nach einigen Reformen.
Die gesamte Fläche Spaniens ist in so genannte Hypothekenareale unterteilt, jedes Areal unterhält sein eigenes Register.
Der spanische Kataster wird der Katasterabteilung des Staatlichen Eigentumssekretariats verwaltet, das seinerseits Teil des Wirtschafts- und EIgentumsministeriums ist.
Die Funktionen des Katasters werden in Spanien nicht von einem einzelnen Gesetz sonder von der Verfassung, dem Grundgesetz und weiteren Gesetzen geregelt.
Der Kataster enthält:
- Katasternummer
- Informationen über den Eigentümer
- Ausführliche Informationen über Grundstücke
- Informationen über die Besteuerung von Immobilien (Preis, Steuerklasse, etc.)
Katasterinformationen werden zur Besteuerung, zum Städtebau und zur Bereitstellung von sozialen Diensten verwendet.
Der Zugriff auf die im Kataster gespeicherten Informationen ist mit Auflagen möglich. Die Eigentümer eines Objekts sowie alle innerhalb ihrer Kompetenzen handelnden staatlichen Beamten haben uneingeschränkten Zugriff, während alle anderen Interessenten nur die Informationen über Immobilien einsehen können, jedoch keine Informationen über die Eigentümer.
Der Kataster besteht aus vier Untersektionen:
- Schätzung von Immobilienwerten
- Geographische Katasterinformationen
- Allgemeine Informationen
- Besteuerung
Der Kataster enthält Informationen über rund 32 Millionen städtische Immobilien, 40 Millionen ländliche Immobilien und 27 Millionen Eigentümer.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Spaniens kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Auszüge aus dem Grundbuch Spaniens unterliegen der spanischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Spanien
Spanien ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 28. September 2004 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 27. November 2004 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Spanien ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisationsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Spanien | ab 107,10 € | ab 90,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Spanien | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Spanien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |