Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus den Cookinseln mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Die Cookinseln sind ein unabhängiger Inselstaat in „freier Assoziierung mit Neuseeland“ und eine Inselgruppe im südlichen Pazifik. Die Staatsform ist konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist Königin Elizabeth II, vertreten durch einen Gouverneur. Als gesetzliches Zahlungsmittel werden der Cookinseln-Dollar und der Neuseeeland-Dollar benutzt. Zu den Amtssprachen gehören Rarotonganisch und Englisch.
Zu den führenden Wirtschaftszweigen gehören finanzielle Dienstleistungen (unter anderem Offshore-Dienstleistungen), Tourismus und Landwirtschaft. Der Dienstleistungsbereich beschäftigt 52% der Bevölkerung. Auf den Cookinseln sind ca. 4.000 Unternehmen registriert.
Die Cookinseln haben sehr strenge datenschutzrechtliche Gesetze, sie stehen außerdem auf der "grauen" Offshore-Liste der EU.
Die Cookinseln haben ein Common-Law-Rechtssystem.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über GmbHs von 2008, dem Gesetz über internationale Unternehmen von 1981-82, dem Gesetz über internationale Trusts von 1989 und anderen Rechtsakten reguliert.
Die Kommission für finanzielle Kontrolle (FSC) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Die Kommission wird vom FCS-Rat geleitet.
Ab Dezember 2011 ist eine digitale Version des Handelsregisters verfügbar.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter der Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Cookinseln | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Cookinseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Rechtsformen der Unternehmen in den Cookinseln:
- International Companies
- International Partnerships
- International Trusts
- Limited Liability Companies
- Foundations – фонды
Gesellschaften mit begrenzter Haftung dürfen nur einen Gründer haben.
Unternehmen sind bei der Cook Islands Financial Supervisory Commission (FSC) registriert. Die Kommission wird vom FSK-Rat geleitet, dem das Kommissionsmitglied Bericht erstattet. Im Gegenzug schließt der Stellvertreter den Beauftragten (leitet den Registrator für Unternehmen, Finanz- und Aufsichtstätigkeiten) und den Hauptsitz der Financial Intelligence Group, die gegen die Finanzierung des Terrorismus und die illegale Geldwäsche vorgeht.
Eine elektronische Version des Handelsregisters wurde im Dezember 2011 erstellt.
Apostille aus den Cookinseln
Wenn Sie Urkunden von den Cookinseln den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Cookinseln sind seit 2005 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus den Cookinseln für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus den Cookinseln | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus den Cookinseln | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus den Cookinseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |