Wir bieten Grundbuchauszüge Moldaumit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Das Grundbuch in Moldau wird von der Agentur für Staatliche Services verwaltet, welches sich aus der Katasterabteilung, den lokalen Katasterbehörden und der Agentur für Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden zusammensetzt.
Laut den Regularien der Agentur für Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden (No. 112) vom 22. Juni 2005, kann die Registration im Register auf zwei Arten erfolgen:
- primär - Ersteintragung eines Objekts, der Eigentumsrechte und der Eigentümer im Grundbuch
- aktualisierend - Vornahme von Änderungen an vorhandenen Einträgen
Das Grundbuch enthält:
- Grundstücke
- Gebäude und Baustellen, die fest mit einem Grundstück zusammenhängen. Das meint jede ober- oder unterirdische unbewegliche Struktur.
- Wohnungen, Wohneinheiten und Parkplätze innerhalb eines Gebäudes
- Unterirdische Anlagen - in diesem Fall definiert als jede Art von unterirdischer Nutzungsfläche oder überirdischer Höhle, muss bei der Registration dokumentiert werden
- Isolierte Gewässer
- Mehrjährige Plantage - jede Art von mehrjähriger Plantage, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt
Die folgenden Gegenstände müssen nicht im Grundbuch registriert werden: Kiosks, Stände, Zäune, Wände, Grenzpfosten, Asphaltdecken und Kräne sowie temporäre Strukturen und Installationen, deren Betrieb mit Baumaßnahmen auf dem Grundstück zu tun hat.
Das Register einer Region wird von der jeweils zuständigen territorialen Katasterbehörde geführt. Es wird auf traditionelle Weise (Papier) und digitalisiert geführt.
Jedes Objekt bekommt eine eigene Karte, die auch jeweils einem Ordner und Blättern besteht. Das Register besteht aus drei Sektionen: A, B und C. Die Sektionen A und B werden zusammen geführt und enthalten Aufzeichnungen über Grundstücke, Baustellen und weitere Objekte auf dem gleichen Grundstück. Sektion C mit den Aufzeichnungen über alleinstehende Gebäude wird herangezogen, wenn das Eigentumsreicht einer Baustelle und/oder eines alleinstehenden Objekts verschiedenen Personen gehört. Pro Objekt wird ein eigener Eintrag in Sektion C eröffnet. Außerdem enthält Sektion C Informationen über die Parkmöglichkeiten eines Gebäudes.
Jede Sektion besteht aus drei Untersektionen: I, II und III. Untersektion I enthält jeweils alle Aufzeichnungen, die mit Immobilien zusammenhängen. Untersektion II enthält alle Aufzeichnungen, die mit den Eigentumsrechten zusammenhängen. Untersektion III schließlich enthält Aufzeichnungen zu realen Rechten und Belastungen.
Untersektion III besteht dabei aus zwei Teilen. Teil 1 enthält die Aufzeichnungen zu anderen realen Rechten (Nutzungsrecht, Wohnrecht, Dienstbarkeiten, ...). Teil 2 enthält Aufzeichnungen über Pfandrechte, rechtliche Fakten und rechtliche Prozesse in Verbindung mit registrierten Immobilien. Eine Verbindung zwischen den Untersektionen existiert insofern, dass Eigentumsrechte eines Eigentümers aus Untersektion II nur auf in Untersektion I genannte Immobilien durch in Untersektion III genannte Belastungen entstehen können.
Zur Verwaltung des Registers werden verwendet: Ein Katasterplan und/oder ein geometrischer Plan, Katasterdokumente, technische Dokumente und das Verzeichnis der Anträge.
Jeder Eintrag im Register wird durch die Unterschrift des zuständigen Beamten verifiziert, er ist es auch, der den nötigen Stempel auf die Karte macht. Sollte ein nicht authentifizierter Eintrag gefunden werden, so wird er überprüft und eine Entscheidung zur Echtheit des Eintrags getroffen. Sollten Zweifel an der Echtheit bestehen, so wird der Eigentümer mit Belegdokumenten seiner Rechte vorgeladen.
Es existieren drei Arten von Einträgen über Rechte im Register: eingetragene dingliche Rechte, temporäre dingliche Rechte mit einer Bedingung zur nachfolgenden allgemeinen Bestätigung, Vermerkungen von Pfandrechten, rechtliche Fakten und Zusammenhänge in Verbindung mit Immobilien.
Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich, Anträge werden von den territorial zuständigen Behörden entgegen genommen. Ein Auszug enthält Informationen über Adresse, Katasternummer, Grundfläche und Nutzungszweck. Eine Suche im Register ist möglich nach Adresse oder Katasternummer.
Einzelpersonen können nicht nach dem Nachnamen eines Eigentümers suchen. Diese Informationen sind Exekutivbehörden, Gerichten, dem Büro der Staatsanwaltschaft und öffentlichen Behörden vorbehalten.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Moldau kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Grundbuchauszüge Moldau unterliegen der moldawischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Moldau
Moldau ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 19. Juni 2006 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 16. März 2007 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Moldau ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Moldau | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Moldau | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Moldau mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |