Am 28. September 2016 wurde der Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 60 "Über die Einführung der Änderungen in das technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie" veröffentlicht, der schon am 9. August 2016 verabschiedet wurde.
Die neue Fassung des technischen Regelwerks TR ZU 017/2011 wurde an die Anwendungspraxis angepasst und berührt diverse inhaltliche und technische Fragen.
Wichtigste Änderungen TR ZU 017/2011 im Überblick
Die erste wesentliche Änderung des Regelwerks betrifft die Vereinfachung des Verfahrens der Konformitätsbestätigung, EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung von spezifischen Produkten der Leichtindustrie. Der Antragsteller bekommt die Möglichkeit als Sicherheitsnachweise der gefertigten Endprodukte die Prüfprotokolle von verwendeten Stoffen und Zubehör zu benutzen.
Die EAC Zertifizierung bleibt obligatorisch nur für Unterwäsche, Korsetts und Badebekleidung vorgesehen.
EAC Deklarationen und EAC Zertifikate für die Serienproduktion dürfen für den Zeitraum nicht mehr als 5 Jahre ausgestellt werden. Für die Einzellieferungen wird keinen Frist festgesetzt.
Die Veränderungen betreffen auch auf die Durchführung der Prüfungen von Produkten.
Einzelne Anforderungen der biologischen und chemischen Sicherheit der Textilmaterialien sind als überflüssig anerkannt worden. Es geht um den Ausschuss der Eigenschaften Saugfähigkeit für Tisch- und Küchenwäsche und Atmungsaktivität für Decken und Kopfkissen.
Die neue Fassung legt neue Anforderungen an der Polyvinylchlorid- und Polyurethanstoffen, in Bezug auf Inhalt von Cadmium, Zink, Chlorethyl und Toluoldiisocyanat.
Alle EAC Zertifikate und EAC Deklarationen, die vor diesen Änderungen ausgestellt wurden, verlieren nicht an ihrer Kraft und brauchen keinen Ersatz.
TR ZU 017/2011 wurde durch den Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission N 876 vom 9. Dezember 2011 verabschiedet und trat am 1.Juli 2012 in Kraft.
Die Änderungen treten erst ab 28. September 2017 in Kraft.