Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Belgien an.
Belgien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1975 beigetreten. Dokumente aus Belgien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Deutschland und Belgien haben außerdem einen bilateralen Vertrag abgeschlossen, in dem vereinbart wurde, dass die deutschen und belgischen Urkunden gegenseitig anerkannt werden und keine Beglaubigung benötigen. Wir empfehlen aber, vorsichtshalber in manchen Fällen trotzdem eine Apostille einzuholen. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie die Apostille benötigen.
Die Dokumente, die in Belgien ausgestellt wurden und in Französisch, Niederländisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch verfasst werden, kann man apostillieren lassen. Wenn das Dokument in einer anderen Sprache verfasst ist, muss es von einem Gerichtsdolmetscher in eine der Amtssprachen Belgiens übersetzt werden und die Unterschrift des Übersetzers muss vom Vorsitzenden des Gerichts beglaubigt werden. In diesem Fall werden die Übersetzung und das Dokument selbst getrennt voneinander beglaubigt.
Die Apostille in Belgien ist ein viereckiger Stempel in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache mit dem obligatorischen Titel „Apostille“ und einem Link zum Haager Übereinkommen von 1961 in französischer Sprache (Übereinkommen von La Haye vom 5. Oktober 1961).
In Belgien ist es derzeit möglich, Dokumente ausschließlich mit einer elektronischen Apostille beglaubigen zu lassen, ohne einen Stempel anzubringen. Die Echtheit der Apostille kann in diesem Fall auf einer speziellen Internetquelle überprüft werden.
Mit einer Apostille können in Belgien folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Belgien mit der Übersetzung ins Deutsche bestellen.