Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Neukaledonien mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Neukaledonien ist eine zu Frankreich gehörende Inselgruppe im südlichen Pazifik. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der CFP-Franc benutzt, die Amtssprache ist Französisch.
Die Grundlage der Wirtschaft bilden der Nickel-Abbau und Tourismus. In Neukaledonien sind ca. 22.000 Unternehmen registriert.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Handelsgesetzbuch Frankreichs geregelt, in Kombination mit einheimischen Rechtsakten.
Das Rechtssystem Neukaledoniens entspricht dem französischen Rechtssystem. Seit 1988 bekommt das Rechtssystem immer mehr Autonomie.
Der Dienst für Handel und Unternehmen (RCS) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. RCS ist dem Departement für wirtschaftliche Fragen untergeordnet.
Der Zugang zur Information aus dem Handelsregister wird von Handelskammer angeboten.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Anzahl der Beschäftigten
- Andere Information
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Neukaledonien | ab 119,00 € | ab 110,00 € |
Preis für einen Auszug aus Neukaledonien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Rechtsformen der Unternehmen in Neukaledonien:
- L’entreprise individuelle – Einzelunternehmen
- La société à responsabilité limitée – Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- L’entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée – Ein-Personen-Unternehmen mit begrenzter Haftung
- Société par actions simplifiée – Vereinfachte Aktiengesellschaft
- Société anonyme – Offene Handelsgesellschaft
- Société en nom collectif- Kommanditgesellschaft
- Groupement d’intérêt économique – Wirtschaftliche Interessenvereinigung
Das Register wird geführt und die Unternehmen werden beim Neukaledonischen Handels- und Gesellschaftsregisterdienst (RCS), einer Abteilung des Wirtschaftsministeriums, registriert.
Unterlagen zur Registrierung von Unternehmen können sowohl bei RCS als auch bei den Corporate Formality Centers folgender Institutionen eingereicht werden:
- Handelskammer (für die meisten Unternehmen)
- Handwerkskammern (für Handwerker und Gewerbetreibende)
- Landwirtschaftskammer (für Landwirte)
Die im Register enthaltenen Informationen zu Unternehmen werden von der Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig abgerufen.
Apostille aus Neukaledonien
Wenn Sie neukaledonische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Frankreich (und somit auch Neukaledonien) ist seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Neukaledonien für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Neukaledonien | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Neukaledonien | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Neukaledonien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |