Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Französisch-Polynesien mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Französisch-Polynesien ist ein französisches Überseegebiet im Südpazifik und umfasst etwa 118 verschiedene Inseln. Das Staatsoberhaupt ist der französische Präsident, vertreten durch einen Regierungspräsidenten. Offizielle Währung ist der CFP-Franc, die Amtssprache ist Französisch.
In der Hauptstadt Französisch-Polynesiens befindet sich ein Berufungsgericht.
Die wirtschaftliche Grundlage bildet Tourismus, außerdem sind Perlenfischerei und Fischerei wichtige Einnahmequellen des Landes. Eine große Rolle spielen finanzielle Zuwendungen aus Frankreich. Nach Angaben der Handelskammer arbeiten in Französisch-Polynesien ca. 3000 Unternehmen.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Handelsgesetzbuch Frankreichs reguliert, das gesamte Rechtssystem basiert auf französischem Recht.
Registre du commerce et des sociétés (RCS) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Es wird vom Handelsgericht und einzelnen Unternehmen geleitet.
Der Handelsregisterauszug ist eine offizielle Urkunde, die vom Handelsregister ausgestellt wird und allgemein zugängliche Daten über ein Unternehmen enthält.
Die Handelskammer führt eigenes Handelsregister.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter de Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Französisch-Polynesien | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für einen Auszug aus Französisch-Polynesien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Rechtsformen der Unternehmen in Französisch-Polynesien:
- L’entreprise individuelle – Eingetragene (-r) Kauffrau (-mann)
- La société à responsabilité limitée – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- L’entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée – Ein-Personen-Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- Société par actions simplifiée – Vereinfachte Aktiengesellschaft
- Société anonyme – Aktiengesellschaft
- Société en nom collectif- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Groupement d’intérêt économique – Wirtschaftliche Intererssenvereinigung
Das Handelsregister von Französisch-Polynesien ist Teil des französischen Handels- und Gesellschaftsregisters (RCS). Es wird von einem Handelsgericht verwaltet und von einer Handelsgesellschaft bedient.
Ein Auszug aus der Abteilung Französisch-Handelspolynesien des französischen Handelsregisters ist ein offizielles Dokument des Handelsregisters, das öffentlich zugängliche Informationen über französische juristische Personen enthält.
Darüber hinaus führt die im 19. Jahrhundert gegründete Industrie- und Handelskammer, die älteste Einrichtung der Region, ein Unternehmensregister in Französisch-Polynesien. Auf der Grundlage der Industrie- und Handelskammer gibt es ein Zentrum für die Gründung eines Unternehmens, das nach dem Prinzip des "single window" arbeitet.
Apostille aus Französisch-Polynesien
Wenn Sie französische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Frankreich (und somit auch Französisch-Polynesien) ist seit 1980 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Französisch-Polynesien für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Frankreich hat außerdem ein gesondertes Abkommen mit Deutschland geschlossen, das sämtlichen öffentlichen Urkunden aus dem einen Land die gleiche, uneingeschränkte Gültigkeit im anderen Land garantiert.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Französisch-Polynesien | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Französisch-Polynesien | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Französisch-Polynesien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |