Wir bieten Grundbuchauszüge Indiens mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Indien verfügt wie viele andere Länder auch über kein einheitliches Grundbuch. Es gibt verschiedene Registrations- und Registersysteme auf nationaler Ebene. Computersysteme zur Registration, Verwaltung und der Organisation eines Onlinezugangs zu den Registern werden aktuell im Rahmen eines staatlichen Programms eingeführt.
Der Prozess zur Registration und Registerverwaltung wird in der Mehrheit der indischen Staaten vom Registrationsgesetz von 1908 geregelt.
Abhängig vom jeweiligen Staat werden die Register entweder in der regionalen Sprache oder zusätzlich in Englisch geführt.
Die Register und das Grundbuch speichern Informationen über die allgemeinen Daten eines Objekts (Art, Adresse, Grundfläche, etc.) und die Rechte daran.
Im Register vorhandenen Informationen:
- Allgemeine Informationen über ein Objekt (Art, Adresse, Grundfläche, etc.)
- Eigentumsrechte (durch Erbe, Schenkung, Erwerb, Bereitstellung durch Regierung oder Gericht)
- Mietrechte für einen längeren Zeitraum als 12 Monate
Eine Suche im Register ist möglich nach:
- Adresse
- Katasternummer
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
Online Suchen sind nur in Bundesstaaten mit elektronischem Register möglich. Es ist üblicherweise unmöglich, nach den persönlichen Daten eines Individuums zu suchen.
Ein elektronischer Auszug hat keine rechtliche Wirkung und dient nur zu Informationszwecken. Auszüge in Papierform mit Stempel werden direkt beim Register beantragt und danach apostilliert, sie besitzen rechtliche Wirkung.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Indiens kann benutzt werden für:
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Auszüge aus dem Grundbuch Indiens unterliegen der indischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Indien
Indien ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 26. Oktober 2006 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 14. Juli 2007 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Indien ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Indien | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Indien | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Indien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |