Am 6. März 2018 wurde von der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion die Entscheidung № 37 «Über Änderungen in die Entscheidung vom 9. Dezember 2011 г. № 878» beschlossen. Offiziell wurde die Entscheidung am 7. März 2018 veröffentlicht.
Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung des technischen Regelwerks der Zollunion TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung und die Standards, die für Erfüllung des Regelwerks notwendig sind.
Die Kommission hat 304 neue Standards erarbeitet, die sich auf verschiedene Arbeitsschutzmittel beziehen. Außerdem hat sie 740 Dokumente im Bereich Standardisierung von Forschungsmethoden (Gesundheitsvorschriften, methodische Richtlinien, Ausführungsbestimmungen, etc.) erstellt.
Teilweise werden neue Standards bis/ab dem bestimmten Datum angewendet. Diese Standards werden einander ersetzen. Zum Beispiel, GOST R 12.4.236-2011 «Arbeitsschutzmittelsystem. Spezielle Kleidung für niedrige Temperaturen. Technische Anforderungen» wird ab dem 1. Juli 2019 durch einen aktualisierten gleichnamigen Standard GOST R12.4.303-2016 ersetzt.
Aktualisierte Standards über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung werden ab dem 6. April 2018 gelten.
Das technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung gehört zu den ersten in Kraft getretenen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion (genaues Datum – 1.06.2012).
Zugelassene Schutzausrüstung muss gültige EAC Zertifikate und Deklarationen haben.