Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat das 52. Technische Regelwerk der EAWU „Über Sicherheit von U-Bahn-Fahrzeugen“ verabschiedet. Das Technische Regelwerk legt einheitliche Anforderungen an die U-Bahn-Fahrzeugen und ihre bei der Konstruktion und Produktion verwendeten Komponenten fest, die für die Anwendung und Umsetzung in den EAWU-Ländern verbindlich sind. Darüber hinaus betrifft das Technische Regelwerk die Anforderungen an die Kennzeichnung und Vorschriften für deren Anwendung sowie Formulare, Schemas und Verfahren zur Konformitätsbewertung in Form z.B. EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.
Das Dokument gilt für die U-Bahn-Fahrzeuge und deren Komponenten, zum Beispiel Radsätze, Räder, Verglasungen, Kupplungen, Drehgestelle, Fahrmotoren. Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Technischen Regelwerkes sind spezielle (technologische) Fahrzeuge sowie einzelne Modelle von U-Bahn-Fahrzeugen, die zuvor in Betrieb genommen wurden. Der Einsatz moderner technischer Lösungen bei der Auslegung von U-Bahn-Fahrzeugen ist ebenfalls vorgesehen: Zum Beispiel die Möglichkeit, die Bewegung eines Zuges ohne Fahrer automatisch zu steuern. Die Konstruktion der zu entwickelnden Wagen soll eine durchgehende Durchfahrt entlang des gesamten Zuges ermöglichen.
Es ist obligatorisch, Informationen über die Verfügbarkeit von Sitzplätzen für Behinderte anzubringen. Für solche Plätze wurden Anforderungen festgelegt, die mit Stützeinrichtungen und Geräten zur Kommunikation mit dem Fahrer oder Disponenten ausgestattet sein müssen.
Besonderes Augenmerk wird auf Sicherheitsaspekte in Notfallsituationen gelegt. Daher sollten Eisenbahnwagen mit Elementen von photolumineszenten Evakuierungssystemen ausgestattet sein, damit die Passagiere in einem dunklen Eisenbahnwagen navigieren können. Beim Auslösen eines Feueralarms sollen die Türen aller Wagen geöffnet werden. Dafür muss die Kraftanstrengung einer Person ausreichen, um den Notausgang zu öffnen.
Das technische Regelwerk wird im Januar 2025 in Kraft treten. Seine Umsetzung wird dazu beitragen, den Markt vor gefährlichen und minderwertigen Produkten zu schützen, Hindernisse für den freien Verkehr regulierter Produkte innerhalb der EAWU durch Vereinheitlichung der Anforderungen und Ausstellung einheitlicher Dokumente der Konformitätsbewertung zu beseitigen.