Am 18. Mai 2017 veröffentlichte das Kollegium der Wirtschaftskommission der Eurasischen Wirtschaftsunion einen Entwurf des Technischen Regelwerks Über die Sicherheit von Flaschenwasser und natürlichem Mineralwasser. Der Entwurf des Regelwerks wurde am 16.Mai 2017 genehmigt. Das Projekt muss noch vom Eurasischen Wirtschaftsrat verabschiedet werden.
Der Entwurf des Technischen Regelwerks bestimmt die Anforderungen an Sicherheit des Flaschenwassers, Herstellungsverfahren, Lagerung, Transport, Verkauf, Recycling, Abfüllung, Verpackung und Kennzeichnung. Die anderen Technischen Regelwerke TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung und TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung müssen berücksichtigt werden.
Das Technische Regelwerk gilt nicht für:
- Natürliches Mineralwasser, das nicht zum Trinken bestimmt ist
- Trinkwasser für die Wasserversorgung
Das Technische Regelwerk findet keine Anwendung bei den Fragen zu Herkunftsbezeichnungen, geologischen Untersuchungen oder der Nutzung und Erhaltung von Wasserressourcen
Das Technische Regelwerk Über die Sicherheit von Flaschenwasser und natürlichem Mineralwasser soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.