Am 21. März 2022 wurden Änderungen zum Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 114 vom 8. August 2019 besprochen. Damit wurde das Technische Regelwerk TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte genehmigt. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
In der aktuellen Fassung des Beschlusses soll TR EAWU 048/2019 mit Ausnahme einiger Bestimmungen (Abschnitte VII und VIII des Anhangs Nr. 16) bereits am 1. September 2022 in Kraft treten. Das Ministerium für Industrie und Infrastrukturentwicklung der Republik Kasachstan hat jedoch ein Projekt vorbereitet, um das Datum des Inkrafttretens des Technischen Regelwerkes aufgrund folgender Punkte zu verschieben:
- Die Regeln zur Bildung von der Energieverbrauchskennzeichnung wurden nicht verabschiedet.
- Die Liste der Normen zu den Regeln und Prüfverfahren, die zur Erfüllung der Anforderungen des TRs EAWU 048/2019 und zur Konformitätsbewertung erforderlich sind, wurde nicht verabschiedet.
- Für die Umsetzung der Anforderungen des TRs EAWU 048/2019 gibt es derzeit keine infrastrukturelle Basis (z.B. Prüflaboratorien, Rückstellmuster etc.).
Für jeden oben genannten Punkt ist eine beträchtliche Menge an Zeit für einen vollständig erfolgreichen Übergang erforderlich. Mit dem derzeitigen Stand der Umsetzung des Technischen Regelwerkes zum 1. September 2022 wird der Wirtschaft wenig Zeit bleiben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, das Inkrafttreten des TR EAWU 048/2019 um ein Jahr zu verschieben. Damit wird es am 1. September 2023 in Kraft treten.
Ebenfalls um ein Jahr wird in den Änderungen die Frist zur Erarbeitung der Energieverbrauchskennzeichnung für energieverbrauchende Geräte verschiedener Art verschoben. Der 1. März 2022 wird durch den 1. März 2023 ersetzt. Auch die Einführung der Bestimmungen Nr. 3, Nr. 5, Nr. 9, Nr. 12, Nr. 13 und Nr. 14 wird jeweils um ein Jahr verlängert.
Die Änderungen werden bis zum 20. April 2022 diskutiert.