Am 25. November 2020 wurde die Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) Nr. 146 vom 17. November 2020 offiziell veröffentlicht.
Diese Entscheidung legt die Übergangsfristen für das Inkrafttreten des technischen Regelwerks TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte.