Am 25. Mai 2020 wird eine öffentliche Diskussion über die Änderungen zur technischen Regelung der Zollunion TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten beginnen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die folgenden Bestimmungen des Regelwerks zu regeln und sie an die gemeinsamen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) anzupassen:
- Aktualisierung der Verfahren zur Konformitätsbewertung von Gas betriebenen Geräten gemäß den neuen Schemen der Zertifizierung und Deklarierung, die durch Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (ECE) Nr. 44 vom 18. April 2018 verabschiedet wurden.
- Harmonisierung der Bestimmungen der Verordnung mit dem Protokoll über die technische Verordnung in der EAWU
- Klarstellung bestimmter Punkte des Regelwerks auf der Grundlage der Praxiserfahrungen.
Die EAC Zertifizierung und EAC Deklaration von Gasgeräten erfolgt nach Standardschemata, im ersten Fall - 1c, 3c und 4c; in der zweiten - 1d, 2d, 3d und 4d. Grundlegende Änderungen der Regelungen sind nicht vorgesehen, die Bestimmungen stimmen mit den Regelungen überein.