Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Äquatorialguinea mit Übersetzung ins Deutsche und Legalisation als PDF-Datei per E-Mail.
Die Republik Äquatorialguinea ist ein Staat in Zentralafrika. Die Staatsform ist eine präsidentielle Republik, mit dem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Die Währung ist der CFA-Franc BEAC. In Äquatorialguinea wird überwiegend Spanisch, Französisch und Portugiesisch. Äquatorialguinea gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der Organisation erdölexportierender Länder, der AKP-Gruppe, der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika und anderer internationaler Organisationen.
Äquatorialguinea gehört zu den reichsten Ländern Afrikas. Das Land hat ein sehr hohes BIP-Niveau (etwas niedriger als in Frankreich und Japan, aber höher als in Korea, Italien, Spanien und Neuseeland). Jedoch lebt ca. die Hälfte der Bevölkerung unter dem Existenzminimum.Die Grundlage der Wirtschaft bildet die Erdöl - und Gasgewinnung. Diese Bereiche bilden mehr als 93% des BIP. Die wichtigsten Handelspartner sind China und die USA.
Jedes Unternehmen, das in Äquatorialguinea tätig ist, muss einen einheimischen Miteigentümer haben, der nicht weniger als 35% Aktienanteile hat.
Das Rechtssystem in Äquatorialguinea ist gemischt. Es basiert auf spanischem und afrikanischem Recht.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch von 1889, dem OHADA und anderen Rechtsakten geregelt.
Bis 2016 war die Eintragung ins Handelsregister äußerst kompliziert. Heutzutage wurde das System reformiert. Für die Eintragung ins Handelsregister ist es notwendig, sich an einen Notar, ans Finanzamt und das Handelsregister (Registro de la Propiedad y Mercantil) zu wenden. Das Handelsregister ist eine Strukturabteilung des Justizministeriums.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Registrierungsnummer
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Registrierdatum
- Registrierende Behörde
- Andere Daten
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Äquatorialguinea | ab 119,00 € | ab 110,00 € |
Preis für einen Auszug aus Äquatorialguinea mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Äquatorialguinea zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Folgende Unternehmen können in Äquatorialguinea registriert werden
- Sociedad Colectiva – Personengesellschaft
- Sociedad Comandataria Simple – Kommanditgesellschaft (KG)
- Sociedad de Responsabilidad Limitada – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Sociedad Anónima - Aktiengesellschaft
- Sociedad en Participación – Joint-Venture-Unternehmen
- Agrupación de Interés Económico – wirtschaftliche Interessengruppe
Bis 2016 hatte Äquatorialguinea ein komplexes Unternehmensregistrierungsverfahren, das heute jedoch stark vereinfacht wurde. Um ein Unternehmen zu registrieren, reicht es aus, einen Notar, die Steuerverwaltung und das Handelsregister (Registro de la Propiedad y Mercantil) zu kontaktieren, das Teil des Justizministeriums ist. Letzterer verwaltet auch das Handelsregister.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Äquatorialguinea
Äquatorialguinea ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle äquatorialguineischen Urkunden der Legalisation. Allerdings legalisieren die deutschen Auslandsvertretungen aktuell keine Urkunden aus Äquatorialguinea.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Äquatorialguinea | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Äquatorialguinea | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Äquatorialguinea mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |