Die Zertifizierung von Verpackungen erfolgt gemäß dem technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 „Über die Sicherheit der Verpackung“. Die Anforderungen gelten für Produkte, die sowohl in der Eurasischen Wirtschaftsunion als auch außerhalb der EAWU hergestellt wurden.
Die Eurasische Wirtschaftsunion - EAWU, die am 1. Januar 2015 gegründet wurde, ist eine Union zwischen fünf Staaten: Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan, die freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen voraussieht. Diese wirtschaftliche Integration bedeutet auch die Harmonisierung der technischen Vorschriften, um einen freien Warenverkehr zu ermöglichen.
Die technischen Regelwerke - so heißen die technischen Vorschriften - stellen Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten. Die Konformität mit den Regelwerken wird durch EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatliche Registrierung nachgewiesen. Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung werden die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert. Die EAC-Kennzeichnung erklärt, dass das Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen der technischen Regelwerke entspricht. Erst dann kann das Produkt auf den Markt der EAWU zum freien Verkehr gebracht werden.
Verpackungen im Sinne des TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung sind Produkte, in denen Rohstoffe, Halbfertig- oder Fertigprodukte verpackt werden, um sie zu schützen, zu lagern und zu transportieren.
Klassifizierung der Verpackungsarten
Das technische Regelwerk TR ZU 005/2011 unterscheidet folgende
Verpackungsarten
- Karton- und Papierverpackungen: Tüten, Kartons, Kisten
- Holzverpackungen: Holzbehälter, Kisten, Paletten
- Kunststoffverpackungen: nur bestimmte Kunststoffarten
- Glasverpackungen: Flaschen, Dosen
- Keramikverpackungen
- Textilverpackungen: Säcke
- Metallverpackungen & Legierungen: Blech-/Aludosen, Metallbehälter, Tuben
und Verschlüsse wie Kappen, Korken, Verschlüsse, Spender, Sprühgeräte usw. aus
- Metall
- Kork
- Polymerbasierten Materialien
- Kombinierten Materialien
- Karton
Das Zertifizierungsverfahren berücksichtigt die Klassifizierung der Verpackungen nach ihrem Verwendungszweck:
- Produktionsverpackungen: Paletten, Trays - Werden in Fabriken und Betrieben verwendet.
- Verbraucherverpackungen: Beutel, Säcke, Flaschen, Kanister etc. Sie sollen die Sicherheit der Waren gewährleisten.
- Transportverpackungen: Für den Versand von Waren
Die Anforderungen des TR ZU 005/2011 „Über die Sicherheit der Verpackung“ erstrecken sich auch auf folgende Aspekte und Eigenschaften der Produkte:
- Materialsicherheit
- Dichtheit
- Chemische Beständigkeit
- Mechanische Eigenschaften
In den technischen Vorschriften sind zusätzliche Anforderungen an Verpackungen aus Polymeren enthalten. Sie werden auf Dichtheit, Beständigkeit gegen heißes Wasser und mechanische Festigkeit geprüft.
Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen den Hygienenormen entsprechen. Die Menge an Schadstoffen, die im Laufe der Zeit aus ihnen freigesetzt wird, darf die in den sanitären und hygienischen Normen festgelegten zulässigen Toxizitätswerte nicht überschreiten.
EAC Konformitätsbewertung
Eine Konformitätsbewertung von Verpackungen erfolgt ausschließlich in Form der EAC Deklarierung und ist obligatorisch.
Keine EAC-Konformitätsbewertung nach TR ZU 005/2011 notwendig für Verpackungen von:
- Medizinischen Geräten
- Arzneimitteln
- Pharmazeutischen Produkten
- Tabakwaren
- Gefahrgut
In diesem Fall kann eine Negativbescheinigung ausgestellt werden.
Schritte der EAC Deklarierung
- Einreichung eines Antrags bei einer Zertifizierungsstelle
- Laborprüfung von Mustern gemäß TR ZU 005/2011
- Erstellung eines Prüfberichts
- Registrierung der Deklaration
Als erstes muss der Antragsteller einen Antrag bei der Zertifizierungsstelle einreichen, in dem die Bezeichnung und die wichtigsten Eigenschaften der Verpackung angegeben werden.
Anschließend werden Produktmuster an ein akkreditiertes Labor übergeben, wo die Verpackung nach verschiedenen Methoden auf die Einhaltung der Anforderungen des technischen Regelwerks geprüft wird. Verpackungen müssen den Sicherheitsanforderungen bezüglich der Lagerung, des Transports und der Entsorgung entsprechen. Die Ergebnisse werden im Prüfprotokoll festgehalten. Danach wird die Deklaration registrieren.
EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 010/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit einer Beschlagnahme geahndet werden.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller von Verpackung, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung einer Konformitätsbewertung von Verpackung auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Verpackung
Die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.