
Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung..
Wie viel kostet Apostille in der Ukraine ab dem 3. Mai 2025?
Wie Schmidt& Schmidt bereits berichtet, dass Quellen im ukrainischen Parlament eine Erhöhung der Legalisierungskosten in der Ukraine angekündigt hatten. Ab dem 3. Mai 2025 wird die Gebühr für die Apostillierung von Dokumenten in der Ukraine für natürliche Personen 610 Hrywnja (14,50 USD) und für juristische Personen 1060 Hrywnja (25,20 USD) betragen.
Bislang war die Gebühr seit ihrer Festsetzung im Jahr 2003 auf 51 Hrywnja begrenzt (etwa 1,20 US-Dollar zum aktuellen Wechselkurs).
Es ist anzumerken, dass selbst im Jahr 2003 die Apostille-Gebühr in US-Dollar rund 9,50 betrug – deutlich günstiger als die neue Gebühr, die die ukrainische Regierung nun ab Mai vorsieht. Für natürliche Personen wird die neue Gebühr mehr als 25 % der Mindestrente und etwa 8 % des Mindestlohns betragen.
Gründe für die Erhöhung der Apostille-Gebühr
Nun hat das Justizministerium diese Information offiziell bestätigt und die Erhöhung der Gebühr mit der Höhe des Existenzminimums für arbeitsfähige Personen in der Ukraine begründet.
Für natürliche Personen beträgt die Gebühr 0,2 des Existenzminimums für erwerbsfähige Personen, für juristische Personen 0,35 des Existenzminimums für erwerbsfähige Personen. Die Gebühr wird in der entsprechenden Höhe des gesetzlich festgelegten Existenzminimums für arbeitsfähige Personen zum 1. Januar des Kalenderjahres erhoben, in dem die entsprechenden Dokumente zur Apostille eingereicht werden, aufgerundet auf die nächsten 10 Griwna, heißt es in der Erklärung des Justizministeriums.
Die neuen Tarife gelten für Apostille-Anträge ab dem 3. Mai 2025 – bis dahin ist die Beantragung noch zum alten Preis möglich.
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