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In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an


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In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an

Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Wie viel wird eine Apostille in der Ukraine ab Mai 2025 kosten?

Ab dem 3. Mai 2025 soll die Apostille-Gebühr in der Ukraine für natürliche Personen 610 Hrywnja (14,50 US-Dollar) und für juristische Personen 1.060 Hrywnja (25,20 US-Dollar) betragen. Bislang war die Gebühr seit ihrer Festsetzung im Jahr 2003 auf 51 Hrywnja begrenzt (etwa 1,20 US-Dollar zum aktuellen Wechselkurs).

Es ist anzumerken, dass selbst im Jahr 2003 die Apostille-Gebühr in US-Dollar rund 9,50 betrug – deutlich günstiger als die neue Gebühr, die die ukrainische Regierung nun ab Mai vorsieht. Für natürliche Personen wird die neue Gebühr mehr als 25 % der Mindestrente und etwa 8 % des Mindestlohns betragen.

Nicht apostillierbare Originaldokumente in der Ukraine

Wie Schmidt & Schmidt bereits berichtete, können nicht alle Dokumente in der Ukraine mit einer Apostille beglaubigt werden.

Gemäß den Regeln für die Anbringung einer Apostille auf offiziellen Dokumenten, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind (beschlossen durch dir Verordnung des Außen-, Innen-, Bildungs-, Finanz- und Justizministeriums der Ukraine vom 17.03.2023 Nr. 125/209/293/139/999/5, registriert im Justizministerium der Ukraine am 21.03.2023 unter Nr. 478/39534), dürfen folgende Dokumente nicht apostilliert werden:

  • Originaldokumente, die die Identität und die ukrainische Staatsangehörigkeit bestätigen (zum Beispiel der Pass);
  • Originale von Dokumenten, die die Identität und ihren Sonderstatus bestätigen (zum Beispiel ein Dienstausweis);
  • Wehrpässe;
  • Arbeitsbücher (diese Regel stammt noch aus der Sowjetzeit);
  • Waffenerlaubnisse;
  • Fahrzeugzulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein).

Außerdem dürfen für die Verwendung im Ausland keine „anderen Bescheinigungen, die gemäß der Gesetzgebung der Ukraine ausgestellt werden“, legalisiert werden. Darüber hinaus können „andere gemäß der ukrainischen Gesetzgebung ausgestellte Bescheinigungen“ nicht zur Verwendung im Ausland legalisiert werden. Diese Norm ist nicht konkret, aber sie zeigt, dass keine Identitätsdokumente, im Gegensatz zu offiziellen Dokumenten, die eine rechtlich wesentliche Tatsache bestätigen, im Territorium des Landes apostilliert werden können.

Justizministerium wird klargestellt, dass das Gesetz nur die Apostillierung von notariell beglaubigten Kopien der oben genannten Dokumente erlaubt.

Nicht apostilliert werden dürfen Originale und Kopien von normativen Rechtsakten, Erläuterungen und rechtlichen Stellungnahmen zu ihrer Anwendung sowie Dokumente, die den Charakter von Korrespondenz haben, schreibt die "Justiz- und Rechtszeitung".

Das Justizministerium betont außerdem, dass offizielle Dokumente, die von Institutionen der ehemaligen Sowjetrepubliken ausgestellt wurden, in der Ukraine nicht zur Apostillierung angenommen werden, mit Ausnahme von Dokumenten über Bildung und akademische Titel, die von der Ukrainischen SSR ausgestellt wurden. Nur deren notariell beglaubigte Kopien können apostilliert werden.

Für Kopien von Bildungsdokumenten wird ein gesonderter Vermerk gemacht. Deren Kopien können nur apostilliert werden, wenn die Apostille zuvor auf dem Original angebracht wurde Ähnliche Anforderungen gelten für Personenstandsurkunden.

Ebenfalls wird keine Apostille auf Informationen aus dem Staatlichen Register der dinglichen Rechte an unbeweglichem Eigentum angebracht, die gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts vom 25.12.2015 №1127 (in der geänderten Fassung) auf Blättern im Format A4 ohne spezielle Formulare, Unterschriften und Stempel ausgegeben werden. Für die Nutzung solcher Eigentumsnachweise im Ausland kann man sich an einen Notar wenden, um eine entsprechende Vermögenserklärung/Affidavit zu erstellen, schreibt die „Justiz- und Rechtszeitung“.

Darüber hinaus gelten die Regelungen zur Apostillierung nicht für Dokumente, die von ukrainischen diplomatischen Vertretungen im Ausland ausgestellt und in deren Gastländern vorgelegt werden, sowie für Dokumente aus dem Zoll- und Handelsbereich. Für diese sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Apostillierung und Legalisation von Dokumenten zur Verwendung im Ausland. Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden – wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Legalisierung verschiedenster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen in diesem Bereich an, darunter die Anfertigung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, die Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, die Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Stellen und ausländischen Konsulaten sowie die Zustellung fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt. Weitere Informationen zum Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisation und Apostille für die Ukraine und andere Länder finden Sie auf unserer Website.


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Über diesen Artikel

Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
UkraineApostilleBildungsdokument
28. April 2025

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