Die Übergangszeit für die Umlauf von Zertifikaten und Konformitätserklärungen für die meisten Gruppen von Produkten, die nach nationalen Standards z.B. GOST, TR usw. vor dem Inkrafttreten der technischen Regelwerke der Zollunion ausgestellt wurden geht zum Ende.
Für Maschinen und Anlagen:
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 Über elektro-magnetische Verträglichkeit
- TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit der Maschinen und Anlagen
- TR ZU 011/2011 Sicherheit von Aufzügen
- TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
- TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Aggregaten
Für Lebensmittel:
- TR ZU 015/2012 Über die Sicherheit von Getreide
- TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit
- TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung
- TR ZU 023/2011 Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten
- TR ZU 024/2011 Technisches Regelwerk über Ölsaaterzeugnisse
- TR ZU 027/2012 Über die Sicherheit von sondern Nahrung einschließlich diätetisches-, medizinisches und präventives Nahrungsmittel
- TR ZU 029/2012 Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln
Ab 15. Februar ist das Inverkehrbringen von Produkten ohne entbrechende Zertifizierung nach technischen Regelwerken der Zollunion verboten und wird rechtlich geahndet. Außerdem unterliegen ab diesem Datum folgende Nahrung- und Lebensmittelprodukte ausschließlich der stattlichen Registrierung nach der einheitlichen Hygieneanforderungen der technischen Regelwerke der Zollunion.
- Mineralwasser
- Tonisierende Getränke
- Nahrungsergänzungsmittel, Geschmackverstärker, Pflanzenextrakte usw.
- GMO Lebensmittel