Sehr oft wird die Frage gestellt, ob es möglich ist, gleichzeitig eine Apostille auf ein Dokument für zwei Länder zu bekommen?
Diese Frage stellt sich aus verschiedenen Gründen. Eines Tages musste unser Kunde beispielsweise fast gleichzeitig eine Arbeitsstelle in einem Land einnehmen und eine Eheschließung in einem anderen Land anmelden. Obwohl die Zeit knapp war, wurde das Projekt erfolgreich abgeschlossen.
Es kommt auch vor, dass man für alle Fälle eine Apostille für zwei Länder gleichzeitig setzen will. Man weiß zum Beispiel, dass man Deutschland und die Türkei beruflich oft besuchen muss und will auf Nummer sicher gehen, falls man in Zukunft Dokumente bei den Behörden eines dieser Staaten einreichen muss.
Es ist also auf den ersten Blick unmöglich, eine Apostille für zwei Länder auf ein und demselben Dokument anzubringen. Ein solches Verfahren existiert in der Regel nicht. Dies ist jedoch kein Grund zur Verzweiflung. In den meisten Fällen kann dieses Problem erfolgreich gelöst werden.
Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist universell. Wenn Sie Ihr Dokument mit einer Apostille versehen, dann nicht zwei oder drei, sondern alle Staaten, die das Haager Übereinkommen ratifiziert haben, werden es ohne Probleme akzeptieren. Es gibt natürlich Ausnahmen, wenn einzelne Staaten aus politischen oder anderen Gründen keine von einem bestimmten Land ausgestellten Dokumente akzeptieren wollen. Zum Beispiel Deutschland, Österreich und Griechenland erkennt die usbekische Apostille nicht an. Dasselbe Deutschland und Österreich sowie Finnland - weigern sich, die Apostille aus der Philippinen anzunehmen. Nun, in Spanien macht es aus offensichtlichen Gründen keinen Sinn, von den Behörden von Gibraltar apostillierte Dokumente einzureichen.
Aber das kommt zum Glück noch selten vor. Daher können Sie Ihr apostilliertes Dokument problemlos einzeln in einer unbegrenzten Anzahl von Ländern vorlegen.
Leider entwickeln sich die Umstände manchmal so, dass ein Dokument gleichzeitig in zwei verschiedenen Ländern eingereicht werden muss. Oder nicht gleichzeitig, sondern in einem der Staaten muss hinterlegt werden. Einige Universitäten verlangen zum Beispiel, dass sie das Original der früheren Zeugnisse bis zum Abschluss aufbewahren. Was kann in einer solchen Situation getan werden?
Die naheliegendste Lösung besteht darin, in einem Land das Original und in einem anderen eine notariell beglaubigte Kopie mit beglaubigter Übersetzung einzureichen. Wichtig ist vorab in der Organisation, die Dokumente benötigt, zu klären, ob diese Option für sie in Frage kommt. Dann helfen wir Ihnen gerne dabei, alles zu erledigen.
Für eine Reihe von Ländern ist heutzutage eine andere Option möglich. Diejenigen Staaten, die die Ausstellung einer elektronischen Apostille eingeführt haben, ermöglichen deren gleichzeitiges Anbringen auf einem digitalen Dokument und die Legalisierung des „Papier“-Originals mit einem traditionellen Stempel. Sie können ein digitales Dokument mit elektronischer Apostille in einem Staat einreichen, dessen offizielle Stellen ein solches System unterstützen, und ein Dokument in Papierform in einem Land, in dem es noch nicht eingeführt wurde. Es ist absehbar, dass die elektronische Apostille in naher Zukunft in den meisten Ländern der Welt Realität werden wird. In der Russischen Föderation befindet sich dieses System derzeit in der Entwicklung.
Obwohl es formal kein spezielles Verfahren zum Anbringen einer Apostille für zwei Länder gibt, kann dieses Problem tatsächlich meistens gelöst werden. Es genügt, uns zu kontaktieren und Ihre Situation zu beschreiben, und wir werden versuchen, die beste Lösung für Sie zu finden.