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Die von der Bundesregierung eingeführte Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 16% endet zum Ende dieses Jahres. Ab dem 1. Januar 2021 gilt für die von Schmidt & Schmidt OHG erbrachten Leistungen wieder der reguläre Steuersatz von 19 %.

Wir werden unsere Rechnungen entsprechend anpassen. Falls zutreffend, werden Sie im Januar zwei Rechnungen erhalten - eine mit den Dienstleistungen aus dem Dezember 2020 mit 16% MwSt. und eine mit den Dienstleistungen aus dem Januar 2021 mit 19% MwSt.

Zur Erinnerung: Die 3%-Senkung der Mehrwertsteuer wurde im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bekämpfung wirtschaftlichen Schäden, die durch die Corona-Krise entstandenen, eingeführt. Weitere Informationen zur vorübergehenden Reduzierung der Mehrwertsteuer finden Sie
auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen
.

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Über diesen Artikel

Anna Khan
Anna Khan
Senior Consultant
ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer UrkundenEAC KennzeichnungTR ZUTR EAWURusslandEAC ZertifizierungEAC Konformitätserklärung
17 Dezember 2020

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