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Die fünf häufigsten Fehler bei Übersetzung von Urkunden für die Verwendung im Ausland.

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Die fünf häufigsten Fehler bei Übersetzung von Urkunden für die Verwendung im Ausland.

Die Übersetzung amtlicher Urkunden für Verwendung im Ausland scheint auf den ersten Blick ein einfaches und unkompliziertes Verfahren zu sein. Schließlich gibt es fast in jedem Land zahlreiche Übersetzungsbüros. Aber so einfach ist es nicht, und deshalb werden wir oft von Leuten kontaktiert, die bereits versucht haben, Dokumente selbstständig zu übersetzen, dabei Zeit und Geld verloren haben und schließlich alles auf die richtige Art und Weise machen müssen.

Was sind also die häufigsten Fehler, die man bei der Übersetzung von Dokumenten für das Ausland macht?

Der erste und häufigste Fehler ist: "Warum sollte ich dafür mehr zahlen?". Viele Leute versuchen, ihre Dokumente bei üblichen Übersetzungsbüros übersetzen zu lassen, also nicht von vereidigten Übersetzern oder Notaren. Natürlich ist es auf diese Weise billiger. Aber es ist völlig nutzlos. Die meisten amtlichen Behörden (und oft auch kommerzielle Gesellschaften) verlangen, dass es unbedingt eine vereidigte oder notariell beglaubigte Übersetzung ist, je nach Land. Eine Übersetzung, die von einem einfachen "nicht zertifizierten" Übersetzungsbüro gemacht wird, ist dann reine Zeit- und Geldverschwendung.

Der zweite Fehler wäre "die Übersetzung nicht im Zielland bestellen". Viele denken, dass eine Übersetzung, die von einem offiziellen Übersetzer in ihrem Land angefertigt wurde, auch im Ausland angenommen wird. Das ist aber nicht der Fall. Ausländische Behörden verlangen in der Regel eine vereidigte oder notariell beglaubigte Übersetzung, die ausgerechnet in ihrem Land angefertigt wird. Wenn man nicht in der Lage ist, in das Land zu reisen, in dem das Dokument verwendet werden soll, und dort im Voraus eine Übersetzung zu bestellen, lohnt es sich, ein Büro zu finden, das zumindest eine Fernübersetzung, aber nach den Vorschriften des Ziellandes macht.

Fehler Nummer drei. "Warum brauchen wir noch eine Apostille?" Manche denken, dass eine beglaubigte Übersetzung ein Legalisationssverfahren ersetzen kann. Dies ist jedoch nicht so. Wenn das Dokument nicht mit einem Apostille-Stempel versehen oder konsularisch legalisiert ist, wird ein vereidigter Übersetzer es höchstwahrscheinlich nicht einmal in die Arbeit nehmen. Beachten Sie also, dass die Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung zwei völlig unterschiedliche Verfahren sind.

Fehler Nummer vier. "Es spielt keine Rolle, wo Sie die Dokumente übersetzen lassen; sie werden trotzdem von einer Botschaft/einem Konsulat akzeptiert!" Nein. In der Regel haben Konsulate und diplomatische Vertretungen im Ausland bestimmte Listen von akkreditierten Übersetzern, so dass die Dokumente nur von ihnen übersetzt werden können. Leider gibt es dennoch keine Garantie dafür, dass eine solche Übersetzung im Ausland anerkannt wird. Manchmal (aber nicht immer) ist man gezwungen, das beglaubigte Dokument ein zweites Mal zu übersetzen - von einem beeidigten oder notariellen Übersetzer des Landes, wo man sich befindet.

Fehler Nummer fünf. "Der Übersetzer nennt sich selbst einen vereidigten Übersetzer, also muss es in Ordnung sein". Leider kann es auch unter den Übersetzern Betrüger geben. Es kann vorkommen, dass man einen Übersetzer mit gefälschten Dokumenten trifft oder einen Übersetzer, der aus disziplinarischen Gründen von der Erbringung amtlicher Dienstleistungen ausgeschlossen ist. In manchen Fällen geben sich Übersetzer auch als "offiziell" aus, indem sie ähnliche Begriffe verwenden. So kann es vorkommen, dass es in einem Land, wo nur vereidigte Übersetzungen möglich sind, stattdessen eine "zertifizierte" Übersetzung oder eine "juristische" Übersetzung angeboten wird. Eine solche Übersetzung ist jedoch leider nicht gültig. Bevor man sich an einen vereidigten Übersetzer wendet, sollte man sorgfältig prüfen, ob sein Name in speziellen Registern eingetragen ist.

Generell raten wir Ihnen, vor der Verwendung Ihrer Dokumente im Ausland immer die Gesetze des Landes, in das Sie einreisen, sorgfältig zu studieren (selbstständig oder mit Hilfe von erfahrenen Spezialisten). Dies wird Ihre Reise viel effizienter machen.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt

Andrej Schmidt

Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
andrej.schmidt@schmidt-export.de
+49 851 226 083 2

Andrej Schmidt verfügt über Erfahrungen im Bereich der internationalen Kommunikation sowie über fundiertes Wissen über die Infrastruktur des Handelsmarktes in der ehemaligen UdSSR. Er war mehrere Jahre lang in folgenden Branchen tätig: Tourismus, Bauwesen und Energiewirtschaft.

ÜbersetzungApostilleKonsularische Legalisation ausländischer UrkundenHighlighted
Veröffentlicht: 18. Januar 2023 Aktualisiert: 18. November 2024

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